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Die Juristin Barbara Borchardt hat nach eigener Aussage nicht gewusst, dass eine Doppel-Vergütung nicht zulässig ist.

Verfassungsrichterin Borchardt: Zu viel Geld vom Staat

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Die neugewählte Richterin am Landesverfassungsgericht, die Linken-Politikerin Barbara Borchardt, gerät wegen Zahlungen aus der Staatskasse in die Kritik. Borchardt hat nach Recherchen von NDR 1 Radio MV offenbar zu Unrecht Geld als Fraktionsgeschäftsführerin im Kreistag Ludwigslust-Parchim bekommen.

"Rechtliche Grauzone"

Der Hintergrund: Die 64-Jährige ist seit Mai 2014 gewähltes Mitglied im Kreistag. Sie erhält dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung von monatlich 250 Euro. Hinzu kommen Sitzungsgelder. Borchardt ist in mehreren Ausschüssen aktiv, in einem ist sie Vorsitzende. Monatlich können unterm Strich bis zu 1.000 Euro zusammenkommen. Außerdem ist die Linken-Politikerin seit Herbst vergangenen Jahres in der eigenen Kreistagsfraktion festangestellt - als Fraktionsgeschäftsführerin. Borchardt hat eine 20 Stunden-Stelle in der Vergütungsgruppe E 11. Schon diese Kombination aus Abgeordnetentätigkeit und fester Stelle in der Fraktion als Arbeitgeber gilt als ungewöhnlich - auch weil Interessenskonflikte entstehen können. Der Landkreis spricht von einer "rechtlichen Grauzone".

Verfassungsrichterin: Kritik an Wahl Borchardts
"Ein Skandal": Weil sie Mitglied der Vereinigung "Antikapitalistische Linke" ist, stößt die Wahl von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in MV bundesweit auf Kritik .
Informationen zur SendungNordmagazin - 20.05.2020 19:30 Uhr

Doppelvergütung als Abgeordnete und Fraktionsgeschäftsführerin

Bei Borchardt kommt ein Problem hinzu: Sie hat nach NDR Informationen für die Teilnahme an Fraktionstreffen als Abgeordnete Sitzungsgelder kassiert. Das steht den Kreistagsmitgliedern normalerweise auch zu, allerdings muss Borchardt als Fraktionsgeschäftsführerin ohnehin an diesen Sitzungen teilnehmen. Die Entschädigungsverordnung des Landes verbietet deshalb eine Doppel-Vergütung. In Paragraph 14 heißt es: "Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für Fraktionssitzungen kann nicht gewährt werden, wenn die Teilnahme an der Sitzung zum Aufgabenbereich eines ausgeübten Hauptamts gehört." Die hauptamtliche Fraktionsgeschäftsführerin Borchardt hat dennoch kassiert. Es geht um mehrere hundert Euro.

"Ich zahle das gern zurück, kein Problem"

Auf Anfrage des NDR räumte Borchardt ein, die Gelder bekommen zu haben. Sie habe nicht gewusst, dass ihr die nicht zustünden. "Ich zahle das gern zurück, kein Problem", sagte Borchardt. Finanziell dürfte das kein Problem sein: Borchardt erhält zusätzlich eine Pension als ehemalige Landestagsabgeordnete der Linken. Die Aufgabe als Fraktionsgeschäftsführerin habe sie nur übergangsweise übernommen, erklärte sie.

Fraktionsfinanzierung soll neu geregelt werden

Heftige Kritik kommt vom CDU-Fraktionschef im Kreistag, Wolfgang Waldmüller. "Jeder muss sich an Regeln halten", sagte Waldmüller, der auch CDU-Generalsekretär ist. Das gelte auch für die Juristin Borchardt. Sie hätte schon als Fraktionsgeschäftsführerin wissen müssen, dass ihr das Geld nicht zustehe, jetzt rede sie sich raus. Der Landkreis will die Fraktionsfinanzierung aus Haushaltsmitteln neu regeln. Künftig soll eine Beschäftigung von Kreistagsmitgliedern in der Fraktionsgeschäftsführung ausgeschlossen werden. In der kommenden Woche berät der Kreistag über eine Vorlage der Verwaltung.

MV