Geldregen
Der "Goldene Fallschirm": Wenn das Management sich vertraglich absichert
Einigen mag der Begriff "Goldener Fallschirm" schon einmal über den Weg gelaufen sein, anderen noch nicht. Aber was genau ist damit eigentlich gemeint?
Was ist eigentlich ein "Goldener Fallschirm"?
Der Begriff "Goldener Fallschirm" stammt ursprünglich aus den USA und wurde dort während der 80er Jahre bekannt, als viele Firmenübernahmen stattgefunden haben. Aufgrund seiner Popularität wurde der Ausdruck sprichwörtlich auch in den deutschen Sprachgebrauch aufgenommen, allerdings ist er keine juristische Begrifflichkeit.
Der "Goldene Fallschirm" beschreibt eine hohe finanzielle Absicherung für leitende Mitarbeiter und Führungskräfte, die im Falle einer Übernahme oder einer Kündigung gezahlt werden muss. Im Prinzip ist es nichts anderes als eine außerordentlich hohe Abfindung. Ein "Goldener Fallschirm" ist jedoch nicht in jedem Vertrag einer Führungsstelle automatisch gegeben, er muss ausgehandelt und vertraglich festgehalten werden.
Warum legen Unternehmen so hohe Abfindungen fest?
Der "Goldene Fallschirm" ist nicht nur für Führungskräfte eine Absicherung, auch Unternehmen können von der Vertragsklausel profitieren. Denn die Abfindungen der Chefetage belaufen sich bei diesen "Fallschirmen" nicht nur auf ein paar Tausend Euro, hier ist von mehrstelligen Millionenbeträgen die Rede. Möchte ein Unternehmen eine andere Firma übernehmen, muss es dann mit zusätzlichen hohen Kosten rechnen, da es das Management noch ausbezahlen muss. Das kann abschreckend wirken.
Fallschirme im Ausland oft höher als in Deutschland
In einem bekannten deutschen Beispiel, bei der Übernahme des Großkonzerns Mannesmann durch Vodafone am Anfang der 2000er, erhielt der damalige Mannesmann-CEO Klaus Esser 30 Millionen Euro Abfindung im Rahmen seines "Goldenen Fallschirms". Auch die vier ehemaligen Vorstände von HOCHTIEF erhielten Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 35 Millionen Euro, als das Unternehmen von der spanischen ACS übernommen wurde. In Deutschland begrenzt das Aktiengesetz solch exorbitante Summen jedoch einigermaßen, da sich solche Zahlungen "in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds" befinden müssen.
Im Ausland hingegen sind Abfindungen in dieser Höhe oft zulässig und auch keine Seltenheit, sie gehören teilweise schon zum normalen Prozedere bei Führungsverträgen. Sam Ginn nahm in den USA beispielsweise 100 Millionen US-Dollar mit, als Vodafone vor rund 20 Jahren AirTouch Communications übernahm. Ein jüngstes Beispiel eines "Goldenen Fallschirms" stammt vom Oktober 2019, als Adam Neumann, Gründer und ehemaliger Geschäftsführer der Firma WeWork, zurücktrat. Bei der Übernahme der Softbank bekam Neumann eine Abfindung von 1,7 Milliarden US-Dollar.
Redaktion finanzen.net