Bund-Länder-Einigung
Kontaktbeschränkungen mindestens bis Ende Juni
by Stand: 27. Mai 2020, 09:05 UhrNachdem es viel Lärm um die Pläne Bodo Ramelows gab, bald von flächendeckenden Corona-Maßnahmen abrücken zu wollen, haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, dass die grundlegenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus bis Ende Juni aufrechterhalten bleiben. Einige Länder behalten sich aber ein abweichendes Vorgehen vor.
Bund und Länder haben sich auf eine grundsätzliche Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis Ende Juni verständigt. Die Maßnahmen sollen bis zum 29. Juni gelten, wie das Bundespresseamt am Dienstagabend mitteilte. Die von den Chefs der Staatskanzleien sowie Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) erzielte Einigung sieht aber die Möglichkeit von Lockerungen vor. Demnach können die Länder ab dem 6. Juni Treffen von bis zu zehn Personen oder zweier Haushalte im öffentlichen Raum erlauben.
Im Beschluss wird weiterhin empfohlen, "die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen". Auch bei privaten Treffen zu Hause sollten die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Die Zahl der Gäste solle an der "Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden". Auch eine ausreichende Belüftung sei wichtig – wenn möglich sollen private Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.
Bundesregierung will Erfolg bewahren
Dem Beschluss liegt die abnehmende Zahl an Neuinfektionen zugrunde. "Dieser Erfolg beruht wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten worden sind", hieß es in dem Papier.
Die derzeit geltenden Verordnungen der Länder zum Schutz vor dem Coronavirus gelten noch bis zum 5. Juni. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte angekündigt, danach auf die Auflagen verzichten zu wollen und diese allenfalls regional anzuwenden, wenn das Infektionsgeschehen es erfordere – daraufhin entwickelte sich ein bundesweite Debatte über eine Abkehr von den Schutzmaßnahmen. Am Dienstag bekräftigte Ramelow, die Einhaltung eines Mindestabstands und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften sei auch weiterhin sinnvoll.
Grundsätzlich obliegt es den Ländern, ob und welche Maßnahmen sie zu welchem Zeitpunkt verhängen oder lockern. Einige Länder signalisierten bereits, dass sie sich von der mit dem Bund getroffenen Einigung abweichende Regelungen vorbehalten – und die Kontaktbeschränkungen gegebenenfalls früher lockern.
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