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Täglich sollen Eltern in Sachsen ihren Kindern eine Gesundheitsbestätigung für die Schule oder Kita mitgeben.Bildrechte: dpa
Sachsen

Ministerium will an Gesundheitserklärung für Schulkinder festhalten

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Wer sein Kind in Zeiten von Corona zur Schule oder Kita bringen will, darf eines nicht vergessen: die Gesundheitsbestätigung. Damit versichert man, dass weder das Kind noch ein Familienmitglied typische Corona-Symptome zeigt. In Sachsen müssen Eltern diese Erklärung jeden Tag abgeben. Der Landeselternrat kritisiert das, ein Verwaltungsgericht hat diese Position nun gestärkt. Ein anderes Gericht aber hält die Gesundheitsbestätigung für verhältnismäßig und zulässig. Was nun?

Unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Landeselternrat Sachsen und dem Kultusministerium in Dresden – die gibt es schon mal. Naturgemäß. Diesmal dreht es sich um eine Unterschrift. Und zwar die auf der Gesundheitsbestätigung.

Kritik vom Landeselternrat

Für Nadine Eichhorn vom Landeselternrat eine sinnfreie Erfindung: "Ich meine, so eine Unterschrift ist schnell gemacht. Es geht eher um die Sachen drumherum. Zum einen wissen wir nicht, was mit den Daten passiert. Zum anderen geht es darum, dass wir den Mehrwert des Zettels nicht sehen. Das Ministerium hat ja selber gesagt, dass es keine haftungsrechtlichen Konsequenzen haben soll."

Das heißt: Auch wenn sich später herausstellt, dass das Kind infiziert war und andere angesteckt hat, müssen die Eltern nicht haften. Eichhorn würde den Eltern die tägliche Unterschrift gern ersparen. Die Nerven lägen nach den letzten Wochen ohnehin schon blank.

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Kultusministerium betont Nutzen

Susann Meerheim, Sprecherin des Kultusministeriums Sachsen, kann die Bedenken der Eltern in Richtung Datenschutz nicht nachvollziehen. Die Aufbewahrung der Zettel sei nicht notwendig. Zudem enthalte er kaum persönliche Informationen.

Der Nutzen der Erklärung liegt für die Ministeriumssprecherin hingegen auf der Hand. "Zum einen ist es eine Information für die Kita, für die Schule. Das Kind ist gesund und kann aufgenommen werden. Zum anderen ist es einfach noch mal eine Sensibilisierung der Eltern, so eine Art Erinnerungsfunktion, dass man jetzt in dieser Zeit das Kind ganz besonders beobachtet."

Nicht nötig, sagt Nadine Eichhorn vom Landeselternrat: "Wahrscheinlich gucken 90 bis 95 Prozent der Eltern sowieso jeden Morgen ihr Kind recht genau an und bekommen mit, wenn es dem nicht gut geht." Aber erhöht die tägliche Unterschrift nicht die Verbindlichkeit? Darauf antwortet Nadine Eichhorn: "Mag sein, aber um welchen Preis? Da stimmt einfach das Verhältnis nicht."

Verwaltungsgerichte uneins

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat den Eltern am Montag mit einem Beschluss widersprochen. Die Gesundheitsbestätigung sei verhältnismäßig und zulässig. Ganz anders drei Tage zuvor das Verwaltungsgericht Leipzig: Nach einem Beschluss dort ist die tägliche Unterschrift weder erforderlich noch angemessen. Eine engmaschige Belehrung reiche aus. Und nun?

Laut Ministeriumssprecherin Susann Meerheim wird jetzt gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Hält auch die höhere Instanz die Gesundheitsbestätigung für unangemessen, gibt es für das Kultusministerium keine Wahl. Das zumindest sagt Andreas Jakubietz,  Fachanwalt für Verwaltungsrecht. "Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden, also auch die der Landesregierung. Sie müsste dann ihre Verordnungen, auf die das gestützt ist, aufheben. Oder anders gestalten."

Der Landeselternrat hofft, dass es so kommt. Das Kultusministerium auf der anderen Seite will an der Gesundheitserklärung festhalten – wenn auch nicht für immer: "Es ist ja auch nicht so, dass es ein Dauerzustand sein soll. Es ist jetzt ein Teil des Konzeptes. Und jetzt müssen wir in Zukunft schauen, wie es weitergeht, ob weitere Lockerungen stattfinden können."