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Christian Charisius/dpa
Patientenzimmer in einer Asklepios Klinik: Das Kartellamt hat keine Einwände gegen die Übernahme von Asklepios durch Rhön

Bundeskartellamt genehmigt Krankenhaus-Ehe Asklepios-Rhön

Umstrittene Übernahme

Die geplante Übernahme des Krankenhausbetreibers Rhön Klinikum durch die Hamburger Asklepios-Gruppe hat eine weitere Hürde genommen. Am Dienstag gab das Bundeskartellamt grünes Lcht für die Übernahme. "Bei der überwiegenden Mehrheit der Klinikstandorte von Asklepios und Rhön gibt es keine räumlichen Überschneidungen", erklärte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt.

Die Unternehmen stünden nur bei akutstationären Krankenhausdiensten in der Region Gießen/Marburg im Wettbewerb zueinander. Dort betreibt Rhön mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg die einzige privat geführte Universitätsklinik in Deutschland. Auch Asklepios ist in der Region mit mehreren Kliniken präsent.

Asklepios, bisher schon Anteilseigner bei Rhön Klinikum, will das unterfränkische Unternehmen vollends übernehmen - mit Hilfe von Gründer und Teilhaber Eugen Münch. Den Inhabern der verbleibenden Aktien wurde ein Übernahmeangebot für 18 Euro pro Anteil gemacht.

Großaktionär B.Braun leistet erbittert Widerstand

Der hessische Pharma- und Medizinbedarfsanbieter B.Braun als Großaktionär wehrt sich dagegen. Zwischen B.Braun und Asklepios herrscht ein Machtkampf, der teils auch juristisch ausgetragen wird. Für Anfang Juni ist eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen worden.

Asklepios betreibt nach Angaben des Bundeskartellamtes deutschlandweit 160 Gesundheitseinrichtungen, darunter neben Krankenhäusern auch medizinische Versorgungszentren und Rehakliniken. Rhön ist demnach mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg, der Zentralklinik Bad Berka, dem Klinikum Frankfurt (Oder) sowie dem Rhön-Klinikum Campus in Bad Neustadt im Krankenhauswesen tätig.

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Unter deutschen Kliniken gibt es wegen erheblicher Regulierung dem Bundeskartellamt zufolge kaum Preiswettbewerb. Deshalb komme es bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung vor allem auf den Erhalt der Vielfalt und Qualität für Patienten an. "In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden." Zwischen 2003 und Mai 2020 wurden von 321 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt.