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Ein Kessel, in dem eine junge Frau sich an den Beinen verbrüht hatte, vor einer Polizeiwache. © Foto: Stephen Wolf, dpa

Fastnachtsumzug Eppingen: „Hexenkessel-Prozess“ eingestellt – Geldauflage statt Strafe

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Das Landgericht Heilbronn hat das Verfahren wegen des Unfalls mit einem „Hexenkessel“ bei einem Narrenumzug in Eppingen (Landkreis Heilbronn) eingestellt. Manfred Zipper, der Anwalt des Angeklagten, teilte auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE mit, bei der Beweisaufnahme sei ein strafbares Verhalten seines Mandanten nicht zweifelsfrei festgestellt worden.

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Geldauflage im Prozess um Vorfall bei Nachtumzug in Eppingen

Allerdings müsse der 34-Jährige eine Geldauflage von 6000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen, er ist damit nicht vorbestraft. Das Amtsgericht wollte ihn in erster Instanz wegen erwiesener Schuld mit 6600 Euro bestrafen.

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Das Landgericht hat gestern in einer knappen Mitteilung nur die Einstellung des Verfahrens bestätigt. Die Begründung wurde für Ende dieser Woche versprochen. Die für Mittwoch vorgesehene Verhandlung wurde abgesagt.
Eine damals 18-jährige Zuschauerin war im Februar 2018 beim Nachtumzug schwer verletzt worden, als sie über einen Bottich mit kochendem Wasser gehalten wurde und dabei in die brodelnde Brühe geriet. Sie erlitt schwere Verbrennungen an den Beinen. Wer daran Schuld hat, konnte nicht festgestellt werden, zumal die Mitglieder der verdächtigten Narrengruppe maskiert waren.
Das Opfer bekam bereits Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro von der Versicherung der Stadt Eppingen.