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Symbolbild(Bild: JÜRGEN RADSPIELER)
Gegner geben nicht auf

Baubeginn für steirischen „Vorzeige-Schweinestall“

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Um bis zu 90 Prozent weniger Emissionen und Geruch, dazu viel Tierwohl: Das verspricht ein neuer großer Schweinestall in St. Veit in der Südsteiermark. Dieser Tage wurde mit dem Bau begonnen. Ohne Baubescheid, wie die Tierschutz-Initiative „IST“ in den Raum stellt? Nein, es gibt einen rechtskräftigen Bescheid, betont der Bürgermeister.

Seit Jahren plant die Landwirte-Familie Neuhold einen neuen, großen Schweinestall. Immer wieder wurden Pläne verworfen, nun möchte man um mehr als eine Million Euro einen „Tierwohl-Stall“ für 850 Schweine schaffen. Als Partner sind unter anderem das Landwirtschaft-Forschungszentrum Raumberg-Gumpenstein, die Med-Uni Graz und Partner aus Deutschland am Bord. Vor wenigen Tagen haben die Bauarbeiten begonnen.

Scharfe Kritik an dem Projekt kommt seit Längerem von der Initiative „IST - SteirerInnen gegen Tierfabriken“. Und dabei bleibt sie: Der Bau erfolge mitten in einem Wildtierkorridor, „das wir nach wie vor komplett ignoriert“, heißt es in einer Aussendung am Montag. Man solle nicht „unnötig eine grüne Wiese versiegeln“, sondern stattdessen den bestehenden „Tierleid-Stall“ der Familie auf Tierwohl-Stand bringen. 

Der Baubescheid ist rechtskräftig“
„IST“ stellt auch in den Raum, dass der Baustart „wohl ohne Bescheid“ erfolgt sei. Das wird dementiert: „Der Baubescheid ist rechtskräftig“, sagt Bürgermeister Gerhard Rohrer (Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark). Es gibt zwar zwei Einsprüche beim Landesverwaltungsgericht, diese hätten aber keine aufschiebene Wirkung. Die Familie kann auf ihr Risiko mit dem Bau beginnen. 

„Doppelte Baukosten“
Das berichtet auch Eduard Zentner, der die Abteilung Tierhaltungssysteme, Technik und Emissionen in Raumberg-Gumpenstein leitet. Er betont, dass die Bauwerber „die doppelten Baukosten und zusätzlich die Vorgaben einer besonders tierfreundlichen Haltung in Kauf nehmen würden.“ In Östereich würden die „strengsten tierschutz- und umweltrechtlichen Vorgaben Europas“ gelten. Als Konsument ziehe er einen steirischen Tierwohl-Stall „einer Produktionsverlagerung unter nachweislich schlechteren Bedingungen ins Ausland“ vor.