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Das BVG verkündet Urteil zur Altersversorgung geschiedener Frauen. © Foto: dpa

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verkündet Urteil zur Altersversorgung geschiedener Frauen

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Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil zur Altersversorgung geschiedener Frauen. Konkret geht es um die Aufteilung von Betriebsrenten bei einer Scheidung. Die Frage ist, ob Frauen bei der Berechnung ihrer Ansprüche systematisch benachteiligt werden. (Az. 1 BvL 5/18)
Lässt sich ein Paar scheiden, werden die Rentenansprüche prinzipiell miteinander verrechnet. Das nennt sich Versorgungsausgleich.

Andere Regeln bei Betriebsrenten

Bei den Betriebsrenten erhält die Frau - anders als bei allen anderen Renten - ihren Anteil nicht automatisch vom Versorgungsträger ihres Ex-Mannes. Bei der Übertragung der Ansprüche an eine andere Unterstützungskasse kommt es wegen der Zinsentwicklung der letzten Jahre oft zu deutlichen Verlusten. Das Oberlandesgericht Hamm hält das für verfassungswidrig und hat Karlsruhe um Prüfung gebeten.