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Eine Figur der Justitia. | Bild: picture alliance/dpa/Symbolbild

Brandanschlag auf Roma-Familie: Haftbefehle aufgehoben

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Im Verfahren um den Brandanschlag auf den Wohnwagen einer Roma-Familie hat das Landgericht Ulm die Haftbefehle gegen alle fünf Angeklagten aufgehoben. Der Sachverhalt könne aufgrund des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme möglicherweise nur als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet werden, teilte das Gericht am Montagabend mit. Das sei die vorläufige Auffassung der Kammer. Wenn das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, sieht das Gesetz dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Im Hinblick darauf sei es nicht verhältnismäßig, dass die Angeklagten weiterhin in Untersuchungshaft sitzen. Sie waren vor mehr als zehn Monaten in U-Haft gekommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern in dem Prozess versuchten Mord vor. Sie sollen laut Anklage am 24. Mai 2019 eine Fackel aus einem fahrenden Auto auf den Wohnwagen der Familie geworfen haben, der auf einer Wiese in Erbach (Alb-Donau-Kreis) stand. In dem Fahrzeug, das nur knapp verfehlt wurde, war eine schlafende Frau mit ihrem neun Monate alten Sohn. Die Ermittler hatten ein rassistisches Motiv nicht ausgeschlossen.

Zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten die Tat unter Vorbehalt gestanden und sich entschuldigt. Sie hätten nie jemanden verletzen wollen. Sie räumten zwar eine rechte Gesinnung ein. Den Nationalsozialismus würden sie aber alle verabscheuen, sagte einer der Angeklagten.

Das Landgericht Ulm teilte am Montag weiter mit, dass die möglichen Tathintergründe - «Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit» - bei der Strafzumessung trotzdem von ausschlaggebender Bedeutung sein werden - auch wenn die rechtliche Bewertung von der Anklageschrift abweiche. Der Prozess werde wie geplant fortgesetzt.