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In einer Viersener Kita soll eine Erzieherin ein dreijähriges Kind getötet haben.Foto: dpa
Mord an Kita-Kind?

Behörden korrigieren Meldung zu Ermittlungen gegen Erzieherin

Viersen - Gegen die Erzieherin (25), die in einer Kita in Nordrhein-Westfalen eine Dreijährige getötet haben soll, ist nach Angaben der Behörden nicht schon früher wegen Übergriffen auf Kinder in Kindertagesstätten ermittelt worden. „Weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft lagen vor der hier in Rede stehenden Tat diesbezügliche Hinweise vor“, hieß es in einer Mitteilung am Montagabend.

Zuvor hatte die Deutsche Presse-Agentur berichtet, die 25-Jährige habe wegen früherer Vorfälle in Kindergärten bereits im Fokus der Ermittler gestanden. Unklar seien aber die genauen Verdachtsmomente. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Die Quelle der dpa-Meldung - eine Person aus Ermittlerkreisen - sprach später von einem Missverständnis.

Viersen: Erzieherin sitzt in Untersuchungshaft

Auf Nachfrage wollten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montagabend nicht kommentieren, ob es in früherer Zeit Ermittlungen wegen anderer Verdachtsmomente jenseits von Übergriffen gegen Kinder gab. Auch die Frage, ob es Vorfälle in Kitas gab, in denen die Frau vorher gearbeitet hatte und die keine Ermittlungen nach sich zogen, wurde von den Ermittlungsbehörden zunächst nicht beantwortet.

„Weitere Informationen werden in Kürze im Rahmen einer Pressekonferenz erteilt, sobald die Ermittlungen dadurch nicht mehr gefährdet werden“, teilte die Polizei mit.
Das Mädchen war am 21. April von einem Notarzt wegen Atemstillstands aus dem Kindergarten ins Krankenhaus gebracht worden. Am 4. Mai starb das Kind dort. Die Erzieherin war am 19. Mai festgenommen worden und sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. (dpa)

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels berichteten wir unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (dpa), dass die unter Verdacht stehende Erzieherin bereits wegen früherer Vorfälle in Kindergärten im Fokus von Ermittlungsbehörden stand. Das trifft nicht zu. Laut dpa kam es bei der Recherche zu einem Missverständnis.