Doch auch Lockerungen im Sport
Sportveranstaltungen in Österreich sind entgegen der ursprünglichen Annahme sehr wohl bei der allgemeinen Öffnung von Veranstaltungen mitinbegriffen.
Wie das Gesundheitsministerium per Aussendung klarstellt, wird auch im Bereich Sport eine gestaffelte Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen, die am Montag in einer Pressekonferenz vor allem für Kultur-Veranstaltung bekanntgegeben wurde, vonstatten gehen.
Einzige Ausnahme ist die Bundesliga, bei der es bei der Vereinbarung von Geisterspielen bis zum Saisonende bleibt.
Der Fahrplan
Für Veranstaltungen gilt ab 29. Mai Indoor- und Outdoor Limit von maximal 100 Besuchern. Indoor sind ab 1. Juli maximal 250 Besucher erlaubt, ab 1. August maximal 500 und bis zu 1.000, wenn die Veranstalter der für Bewilligungen zuständigen Behörde in den Bundesländern (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) ein Covid-19-Präventionskonzept vorlegen und diese eine Genehmigung erteilen.
Outdoor gilt die Grenze von 500 Besuchern ab 1. Juli, ab 1. August sind es 750 Personen. Hier sind dann auch maximal 1.250 Besucher erlaubt, wenn ein Präventionskonzept von den Behörden genehmigt wird.
Und wie in allen anderen Veranstaltungsbereichen gelten für das Publikum auch hier die Sicherheitsbestimmungen gegen eine Corona-Ausbreitung wie beispielsweise der Ein-Meter-Sicherheitsabstand. Indoor muss, wenn dieser nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ab 1. Juli muss Indoor bei mehr als 100 Besuchern ein Präventionskonzept vorgelegt sowie ein Covid-19-Beauftragter eingesetzt werden.
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Textquelle: © LAOLA1.at/APA