Heilbronner "Hexenkessel"-Prozess ohne Urteil eingestellt

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Von einer Gruppe Hexen soll eine Frau über einen Kessel gehalten worden sein. Sie verbrühte sich schwer. Jetzt wurde der Prozess eingestellt: dem Angeklagten konnte die Tat nicht nachgewiesen werden.

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Der „Hexenkessel“ war während des Umzugs mit kochend heißem Wasser gefüllt. Foto: Stephen Wolf (dpa)

Jahrelang hat der Rechtsstreit um den sogenannten Hexenkessel-Unfall beim Eppinger Nachtumzug für Schlagzeilen gesorgt. Nun wird er eingestellt, die Schuldfrage bleibt also ungeklärt, wie das Landgericht Heilbronn am Montag mitteilte. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme könne dem angeklagten Mann nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass er an dem Vorgang beteiligt gewesen sei, heißt es in der Begründung der Kammer, die dem Anwalt des Angeklagten vorliegt. Zur Entscheidung will sich das Gericht im Detail erst gegen Ende der Woche äußern.

In dem Rechtsstreit war einem 34-Jährigen vorgeworfen worden, im Februar 2018 beim Fastnachtsumzug in Eppingen (Kreis Heilbronn) als Hexe verkleidet eine 18 Jahre alte Zuschauerin schwer an den Beinen verbrüht zu haben. Die Frau war von einer Gruppe maskierter Hexen über den Kessel gehalten worden, sie geriet aber mit den Beinen in den Behälter und zog sich schwere Verbrennungen zu.

Der Mann war am Amtsgericht Heilbronn verurteilt worden

Das Amtsgericht Heilbronn hatte den Mann aufgrund von Indizien wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von rund 6600 Euro verurteilt. Dagegen wehrte er sich. Eine Geldauflage müsse sein Mandant allerdings auch nach der Einstellung des Verfahrens an den Kinderschutzbund überweisen, sagte der Schwetzinger Anwalt Manfred Zipper der dpa. Denn laut Kammerbeschluss hätte der Mann das Gefahrenpotenzial des heißen Kessels kennen und bedenken müssen.

Auf Zeugenaussagen konnte die Kammer im Prozess nicht bauen: Laut den Befragungen im Gerichtssaal wollen im entscheidenden Moment, als die Füße ins kochend heiße Wasser gerieten, alle in eine andere Richtung geschaut haben. Zeugen beriefen sich zudem darauf, dass der Vorfall lange zurückliege und Alkohol im Spiel gewesen sei. Dass Zeugen einen Fall derart unterschiedlich schilderten, habe er in seinem ganzen Berufsleben noch nicht erlebt, sagte der Richter.