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Corona-Kurzarbeit wird nach Sozialpartner-Einigung verlängert

Das Programm zur Arbeitsplatzsicherung geht leicht verändert weiter

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Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Neuregelung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Damit sollen Arbeitsplätze in der Krise gesichert werden, so die Vertreter von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer am Montag. Die Corona-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten befristet und kann nun um bis zu drei Monate verlängert werden.

Einfachere Berechnung

Das bisherige Modell habe ab März bereits mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert, so Arbeiterkammer und ÖGB. Die Neuregelung bringe eine vereinfachte Berechnung, Arbeit auf Abruf sei verboten und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekämen die Mitarbeiter in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt. Die Netto-Ersatzrate für Arbeitnehmer bleibe bei 80, 85 bzw. 90 Prozent.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßten die Vereinbarung: „Wir sichern damit Arbeitsplätze in den Betrieben und stützen den Wirtschaftskreislauf.“

Jobniveau halten

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart, so die WKÖ. Unternehmen müssen künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sehe aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa die Behalte-pflicht nach der Kurzarbeit.

Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, sie bekommen beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung beziehungsweise mehr Lohn und Gehalt, sowie eigene Dienstzettel für die Zeit der Kurzarbeit.

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