Münchner Zahnärztin beruft sich auf Notwehr
Toten Ehemann nackt und ohne Zähne im Wald abgelegt
Es ist ein Gruselfund, den Spaziergänger da Ende 2018 in einem tschechischen Waldstück, nahe der bayerischen Grenze machen: der Leichnam eines Mannes, nackt. Seine Zähne – herausgerissen! Identifizierung? Schwer möglich. Doch einige Wochen später steht fest: Der Tote ist Kosmetik-Unternehmer Peter von U. (†69).
Seine Ehefrau Cheryl von U. (61) muss sich derzeit wegen Mordes vorm Landgericht in Regensburg verantworten. Gegenüber den Ermittlern behauptet die Kinderzahnärztin mit Praxis in München-Schwabing aber: Es war Notwehr!
Die Verteidigung fordert am Montag maximal fünf Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Cheryl von U. trägt in ihrem letzten Wort ein selbst verfasstes Gedicht vor, in dem sie die Tat bedauert und junge Mädchen vor Macho-Typen warnt. Der letzte Satz lautet: „Sie müssen mir Freiheit geben.“
Doch die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für die gebürtige US-Amerikanerin.
Mord in feinsten Kreisen?
Das war passiert: Den Erkenntnissen nach erdrosselt Cheryl von U. ihren Ehemann im November 2018 in der gemeinsamen 1,7-Millionen-Euro Villa in Grafentraubach (Landkreis Straubing-Bogen) mit einem Folterwerkzeug, einer Garrotte. Mit Peter von U. verschwindet zeitweise auch der Gärtner Andrew H.
Ihm soll Cheryl von U. 10 000 Euro gegeben haben, damit er ihr bei der Leichenbeseitigung hilft. Als er aber vor Gericht aussagt, bestreitet der Gärtner jegliche Mittäterschaft.
Die Nummerierung des künstlichen Hüftgelenkes des Opfers ist es jedenfalls, durch die der nackte Mann aus dem Wald als Peter von U. identifiziert wird. Seine Frau gerät unter Mord-Verdacht.
Das Zusammenleben des Paares auf seinem herrschaftlichen Grundstück in Niederbayern ist wohl schon lange nicht mehr von feinen Umgangsformen geprägt gewesen.
Am 12. November 2018 gab es dort einen Polizei-Einsatz wegen häuslicher Gewalt. Mitarbeiterinnen der Münchner Praxis von Cheryl von U. berichten im Prozess von Brandwunden und Kratzern, die sie an ihrer Chefin bemerkten. Einigen von ihnen soll Peter von U. zweideutige Avancen gemacht haben.
In der Todesanzeige schreibt Cheryl von U. trotzdem: „Mein geliebter Mann, mein ganzes Glück ist nicht mehr da.“
Die Anklage glaubt ihr kein Wort. Laut Staatsanwaltschaft wollte die gutverdienende Cheryl von U. im Falle einer Scheidung keine finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihrem Mann haben. Auch bezweifelt eine Psychiaterin vor Gericht, dass es sich um eine Affekt-Tat handelt. Bei Cheryl von U. lägen zwar Auffälligkeiten, aber keine krankhafte Persönlichkeitsstörung vor.
In einem Rechtsgespräch einigten sich die Prozessbeteiligten darauf, dass im Falle einer Verurteilung auch ein Schuldspruch wegen Totschlags infrage komme. Das Urteil wird für Freitag erwartet.