Gegen gute Sitten

Corona-Soforthilfe ist nicht pfändbar

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Viele Betriebe kamen unkompliziert an Soforthilfen.(Foto: picture alliance/dpa)

Wer Corona-Soforthilfe bekommen hat, muss mit dem Geld nicht automatisch alte Schulden begleichen. Denn die Mittel sollen nach einem aktuellen Urteil nur für aktuelle Engpässe eingesetzt werden.

Corona-Soforthilfe ist nicht pfändbar. Die Mittel dienten nur dazu, unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelöste wirtschaftliche Engpässe zu kompensieren. Daher haben Schuldner nicht automatisch Zugriff auf das Geld. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor (Az.: 39 T 57/20).

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann Corona-Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro erhalten. Er schuldete allerdings einem Steuerberater noch Honorar. Der Gläubiger verfügte über einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2016. Das Konto des Schuldners wurde als sogenanntes Pfändungsschutzkonto geführt.

Aufhebung der Pfändung beantragt

Der Schuldner beantragte die Aufhebung der Pfändung der 9000 Euro. Seine Begründung: Er benötige die Corona-Soforthilfe für den laufenden Lebensunterhalt seiner Familie in den nächsten drei Monaten. Das Amtsgericht gab dem Antrag statt. Der Schuldner erhob dagegen Beschwerde.

Ohne Erfolg: Die Corona-Soforthilfe sei eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich für die durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden solle, befand das Gericht. Eine Tilgung von Altschulden sei nicht Sinn der Maßnahme.

Die Auszahlung der Corona-Soforthilfe an den Gläubiger würde eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellen. Wegen ganz besonderer Umstände würde dies eine nicht mit den guten Sitten vereinbare Härte für den Schuldner bedeuten.

Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

Abgesehen davon sind Schuldner gut beraten, sich Hilfe zu suchen. In Deutschland haben im vergangenen Jahr mehr als 580.000 Menschen wegen finanzieller Probleme Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen. Ein Jahr zuvor lag diese Zahl nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch etwas niedriger bei knapp 571.500 Privatleuten und ehemaligen Selbstständigen.

Hauptauslöser für Überschuldung ist seit Jahren Arbeitslosigkeit: Im Jahr 2019 war in jedem fünften Fall (19,9 Prozent) der Verlust des Arbeitsplatzes der Auslöser. Fast ebenso häufig (16,3) sind Erkrankung oder Unfall der Hauptauslöser.

Mehr als ein Drittel (35 Prozent) der überschuldeten Menschen, die im Jahr 2019 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, lebten nach Angaben der Wiesbadener Statistiker mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind im eigenen Haushalt.

Die Ergebnisse der Statistik beruhen auf Angaben von 577 der etwa 1450 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu etwa 142.000 beratenen Menschen. Die Daten wurden anschließend hochgerechnet.