Unter bestimmten Auflagen: Öffnung von Veranstaltungen gilt auch für den Sport
Das Gesundheitsministerium hat am frühen Montagabend betont, dass die allgemeine Öffnung von Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen auch für Sportveranstaltungen gelten soll.
Ausnahme bleibt die Fußball-Bundesliga, wo es eine eigene Vereinbarung gibt, wonach es vorerst Geisterspiele ohne Zuschauer geben wird. Wie bei allen anderen Veranstaltungen erfolgt auch im Bereich Sport die Öffnung für Veranstaltungen gestaffelt, hieß es in einer Klarstellung des Ministeriums. Auch im Bereich der Hochzeiten und Begräbnisse sind Lockerungen in Arbeit, wann diese in Kraft treten sollen, blieb zunächst unklar.
Für Veranstaltungen gilt ab 29. Mai Indoor- und Outdoor Limit von maximal 100 Besuchern. Indoor sind ab 1. Juli maximal 250 Besucher erlaubt, ab 1. August maximal 500 und bis zu 1.000, wenn die Veranstalter der für Bewilligungen zuständigen Behörde in den Bundesländern (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) ein Covid-19-Präventionskonzept vorlegen und diese eine Genehmigung erteilen.
Outdoor gilt die Grenze von 500 Besuchern ab 1. Juli, ab 1. August sind es 750 Personen. Hier sind dann auch maximal 1.250 Besucher erlaubt, wenn ein Präventionskonzept von den Behörden genehmigt wird.
Und wie in allen anderen Veranstaltungsbereichen gelten für das Publikum auch hier die Sicherheitsbestimmungen gegen eine Corona-Ausbreitung wie beispielsweise der Ein-Meter-Sicherheitsabstand. Indoor muss, wenn dieser nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ab 1. Juli muss Indoor bei mehr als 100 Besuchern ein Präventionskonzept vorgelegt sowie ein Covid-19-Beauftragter eingesetzt werden.