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Für die Soforthilfe haben sich auch Betrüger interessiert.© dpa-avis
Soforthilfen

Hessen: 50 Verfahren wegen Betrug bei Corona-Soforthilfe

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Das Regierungspräsidium Kassel weitet die Prüfung von Anträgen aus. Auch die Generalstaatsanwaltschaft schaltet sich ein.

In Zusammenhang mit Hilfsprogrammen für Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, führen die Staatsanwaltschaften in Hessen 50 Ermittlungsverfahren. Hinzu kommen 150 bis 200 Verdachtsfälle. Die Beschuldigten und Verdächtigen sollen versucht haben, Soforthilfezahlungen zu erlangen. Doch teils existierten die Unternehmen, für die sie Unterstützung beantragen, gar nicht, oder die Mitarbeiterzahl wurde im Antrag zu hoch angegeben.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Montag mitteilte, gibt es „keine Anhaltspunkte auf systematisch agierende, zusammenhängende Tätergruppierungen“. Beim Regierungspräsidium Kassel, das die staatlichen Unterstützungen in der Pandemie in Hessen koordiniert, sind bislang knapp 128 000 Anträge eingegangen. 88 Prozent davon wurden geprüft, knapp 900 Millionen Euro ausgezahlt.

Um weitere Betrugsfälle zu verhindern, arbeiten die Staatsanwaltschaften, das Landeskriminalamt und das Regierungspräsidium fortan stärker zusammen. In einem ersten Schritt überprüft das Regierungspräsidium die Anträge auf Plausibilität. Verstärkung bekommt die Behörde dabei von 20 Bediensteten des Finanzamts Kassel II-Hofgeismar. Sollte der Verdacht auf eine Straftat bestehen, schaltet sich eine neue Koordinierungsgruppe beim Landeskriminalamt ein. An der Spitze der Ermittlungsbehörden steht die Generalstaatsanwaltschaft.

Varianten von Straftaten im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen gibt es reichlich. So geht es in manchen Fällen schlichtweg um falsche Angaben bei der Antragsstellung, beispielsweise zur finanziellen Situation des Unternehmens. In anderen Fällen sollen dagegen Hilfen für bereits stillgelegte oder nicht mehr existente Firmen beantragt worden sein. Zudem wurden Anträge etwa von Beamten oder Hartz-IV-Empfängern eingereicht, die keinen Anspruch auf die Soforthilfen haben.

Anders als in Nordrhein-Westfalen sind in Hessen bisher keine Fälle systematischer Cyberkriminalität bekannt. In NRW waren Anfang April gefälschte Webseiten für die Antragsstellung aufgeflogen, über die die Daten von Antragsstellern abgegriffen und für eigene Beantragungen von Hilfsmitteln missbraucht worden waren.