DFB-Pokal 2020/21
Landesverbände könnten über Pokal-Teilnahme entscheiden
Der Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Teilnahmeberechtigung für den DFB-Pokal ergänzt. WIe der DFB am Montag mitteilte, ist es im Zweifelsfall den Landesverbänden überlassen, Teilnehmer für die DFB-Pokalsaison 2020/21 bestimmen. Und zwar dann, wenn der jeweilige Verband für die aktuelle Spielzeit 2019/20 und innerhalb der Meldefreist keinen Verbandspokalsieger benennen kann. Dies könnte der Fall sein, sollte der Spielbetrieb der momentan unterbrochenen (Pokal-)Saison wegen der Corona-Krise nicht rechtzeitig oder gar nicht zu Ende geführt werden können.
Vieles noch unklar
Zur Teilnahme am DFB-Pokal sind bisher die 36 Verein der ersten und zweiten Bundesliga berechtigt, sowie der Meister, der Zweit-, Dritt- und Viertplatzierte der dritten Liga einer abgelaufenen Spielzeit. Dazu gesellten sich bisher 21 Landesverbandspokalsieger sowie drei Vereine der Landesverbände, die die meisten Männer-Mannschaften im Spielbetrieb haben.
In der Pressemitteilung des DFB heißt es zudem: "Wird innerhalb der Frist von einem Landesverband kein Teilnehmer benannt, wird der Startplatz an einen anderen Landesverband, der bislang keinen zweiten Teilnehmer stellen darf, vergeben." Der genauen Zeitpunkt der Meldefrist ist noch nicht bekannt und liegt in der Zuständigkeit des DFB-Spielausschusses.
Nach welchen Kriterien die Landesverbände ihre Startplätze vergeben könnten, ist ebenso noch unklar.
Sendung: rbb UM6, 25.05.2020, 18:15 Uhr