Keine Lohnfortzahlung bei freiwilliger Quarantäne nach App-Alarm
Der Bund gab heute bekannt, dass Personen, die sich nach einem App-Alarm freiwillig in Quarantäne begeben, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
by sda«Das gilt insbesondere für die Pilotphase“, sagte Sang-Il Kim, Leiter Abteilung Digitale Transformation im Bundesamt für Gesundheit (BAG), am Montag vor den Bundeshausmedien. Über die künftige Regelung müsse das Parlament in der Sommersession entscheiden. «Es handelt sich um eine politische Frage.“
Nutzer der App in der Testphase sollen laut Kim Personen sein, die sich tagsüber physisch begegnen. Er erwähnte etwa Armeeangehörige. Kim erwartet keine hohen Fallzahlen von Kontaktwarnungen, da derzeit nur wenige Corona-Fälle registriert würden.
Skepsis mit Aufklärungskampagne vertreiben
«Es gibt keinen Beweis, dass man mit einer App die Epidemie stoppen kann», sagte Marcel Salathé, Leiter der bundeseigenen Expertengruppe «Digital epidemiology». Wenn aber rund 60 Prozent der Bevölkerung die App benutzten und sich an die Quarantäne-Anweisungen hielten, könne die Reproduktionszahl unter 1 gehalten werden.
«Die Menschen, die mehr über Apps wissen, sind eher bereit, sie herunterzuladen», sagte Kim. Der Bund starte deshalb nach dem Parlamentsentscheid im Juni eine Aufklärungskampagne.
Kein Heilsbringer
Schon vor der Parlamentsdebatte ab dem 28. Mai werden Hacker die Schweizer Tracing-App «auf Herz und Nieren» prüfen und mögliche Schwachstellen melden, wie Kim sagte. Laut Salathé ist die App so konfiguriert, dass nicht gleichzeitig die Tracing-App und GPS aktiviert sein können. Somit würden keine Bewegungsdaten übermittelt.
Nach Angaben von Kim steht die Schweiz im Kontakt mit Gesundheitsämtern im Ausland. «Wir haben ein Interesse daran, dass das Contact-Tracing auch funktioniert, wenn ein deutscher Tourist in der Schweiz mit seiner App unterwegs ist», sagte er.
Die Experten erwähnten mehrmals, dass die Swiss-Covid-App nur ein Hilfsmittel, aber nicht der Heilsbringer sei. Auf keinen Fall sollten Personen, welche die App installiert haben, auf weitere Massnahmen verzichten. Die normalen Abstands- und Hygieneregeln seien weiterhin einzuhalten.