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Oliver H. räumte vor Gericht den schweren sexuellen Missbrauch von sieben Buben ein.
(Foto: dpa)

Logopäde missbraucht behinderte Jungen - lange Haftstrafe

Das Landgericht verurteilt den Sprachtherapeuten nicht nur zu mehr als elf Jahren Gefängnis, sondern spricht auch ein lebenslanges Berufsverbot aus.

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Schon im März hat der Logopäde Oliver H. ein umfassendes Geständnis abgelegt. Wie viel Vertrauen er missbraucht habe, das verstehe er heute, gab er an. Während des zwölften Verhandlungstags hat er das noch mal präzisiert, wiederum - wie in diesem Verfahren nahezu permanent - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Tatsächlich habe er sich nur deshalb für seine Taten bislang nicht ausdrücklich entschuldigt, weil es für seine Taten keine Entschuldigung gebe. Er sei sich seiner Schuld und des Schadens bewusst, den er an den von ihm missbrauchten Kindern, deren Angehörigen, seinen Mitarbeitern in den Kitas, aber auch an seinem Ehemann und den Pflegekindern verursacht habe. Sein "egoistisches Verhalten" tue ihm sehr leid. Und ja, er bereue sein Verhalten.

Das Landgericht Würzburg hat ihn nun zu elf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zudem verhängte es ein lebenslanges Berufsverbot, beschränkt auf minderjährige männliche Personen. Wobei spätestens seit dem Plädoyer seiner Verteidiger klar war, dass für ihn nur eine mehrjährige Haftstrafe infrage kommt. Die Anwälte haben in diesem Prozess mit harten Bandagen, zum Teil auch provokanten Volten für ihren Mandanten gekämpft. Aber für eine wirklich glimpfliche Strafe hatten auch sie nicht plädiert. Der Angeklagte hat eingeräumt, sich des schweren sexuellen Missbrauchs an sieben Buben schuldig gemacht zu haben, an Buben mit Behinderung zumal, die bei ihm in Behandlung waren. Da konnte die Folge nur eine hohe Gefängnisstrafe sein. Knapp zehn Jahre hielten seine Anwälte für angemessen, sprachen sich aber gegen ein Berufsverbot aus.

Knapp 14 Jahre Haft hatte dagegen die Generalstaatsanwaltschaft für die insgesamt 64 Fälle des Missbrauchs gefordert, samt lebenslänglichen Berufsverbots. Der Angeklagte habe Schutzbefohlene missbraucht, um Kinderpornografie zu verbreiten, er habe sich sexueller Nötigung schuldig gemacht, auch sexueller Übergriffe mit Gewalt und sogar der Vergewaltigung - und das jeweils, indem er ein Behandlungsverhältnis missbrauchte.

Für eine Sicherungsverwahrung hatte sich die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den psychiatrischen Gutachter dagegen nicht ausgesprochen. Der hatte Oliver H. zwar keine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Hatte aber erörtert, dass der Logopäde durch Kontakte im vermeintlich geschützten Darknet einer Sogwirkung erlegen sei und aufgrund seiner Tätigkeit ohne größeres Misstrauen engen Kontakt zu seinen Tatopfern, den Buben in den Kitas und seiner Praxis, habe unterhalten können. Gerade Letzteres sei künftig leicht zu unterbinden. Durchlaufe der 38-Jährige in Haft eine Therapie, könne ein Rückfallrisiko auf ein sehr geringes Maß verringert werden.

Nebenklägervertreter sahen das anders. Sie verwiesen auf die "besondere Dimension" der Taten, die Auswirkungen auf die Familien und die Unsicherheit bei Eltern, ob die eingeräumten Taten womöglich lediglich "die Spitze des Eisbergs" gewesen seien. Nur durch Sicherungsverwahrung könne man sicherstellen, dass H. nicht rückfällig werde.