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Erster Verhandlungstag gemeinschaftlicher versuchter Mord in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung © Foto: Volkmar Könneke

Fackelwurf Dellmensingen: Prozess um Fackelwurf: Haftbefehle aufgehoben

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Im Prozess um den Fackelwurf auf eine Romafamilie in Dellmensingen hat die Kammer des Ulmer Landgerichts die Haftbefehle gegen alle fünf Angeklagten aufgehoben – mit Beschluss  vom Montag. Denn auf Grund des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme wird der Sachverhalt nach vorläufiger Auffassung der Kammer möglicherweise lediglich als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet werden können – nicht mehr als versuchter Mord.

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Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig

Das Gesetz sieht dafür – im Erwachsenenstrafrecht – eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Deshalb sei es nicht mehr verhältnismäßig, die seit mehr als zehn Monaten andauernde Untersuchungshaft aufrecht zu erhalten, so das Gericht weiter. Die möglichen Tathintergründe – Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit – werden aber auch bei einer von der Anklageschrift abweichenden rechtlichen Bewertung bei der Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung sein. Die Kammer wird die Beweisaufnahme daher im bisher geplanten Umfang fortsetzen. Der Fackelwurf-Prozess geht am Donnerstag, 28. Mai, um 8.30 Uhr weiter.

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