Rentner knipst Hüpfburg und landet in Polizei-Datenbank
Erst nach einer Intervention des bayerischen Datenschutzbeauftragten wurden die Daten wieder gelöscht.
by Moritz TremmelDer Jahresbericht 2019 des bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri umfasst fast 170 Seiten und bildet viele Probleme zwischen Bürgern und Behörden im Datenschutz ab. Dabei geht es einmal mehr auch um das Polizeiaufgabengesetz.
So war ein 78-jähriger Mann als möglicher pädophiler Gefährder in Polizei-Datenbanken gelandet, nachdem er auf einem Spielplatz eine Hüpfburg für seinen Enkel fotografiert hatte und besorgte Eltern die Polizei alarmierten. Sein beschlagnahmtes Smartphone erhielt der Rentner erst nach einem Monat wieder zurück. "Mit seinem Einverständnis wurde eine Videosequenz von dem Telefon gelöscht, obwohl weder rechtlich problematische Daten noch Aufnahmen der besagten Kinder von der Hüpfburg darauf erkennbar waren", schreibt der Landesdatenschutzbeauftragte.
Obwohl das für Sexualdelikte zuständige Kommissariat "zu dem Schluss kam, dass keine Hinweise auf eine sexuelle Motivation des Rentners vorlagen, zog der Vorfall auf Landes- und sogar auf Bundesebene zahlreiche Speicherungen zur "polizeilichen Gefahrenabwehr" nach sich", berichtet der Landesdatenschutzbeauftragte. Erst auf Intervention des Datenschutzbeauftragten wurden die Akten des Mannes - darunter auch ein DNA-Test sowie Finger- und Handflächenabdrücke - wieder von der Polizei gelöscht.
Datenschutzbeauftragter kritisiert Umgang vieler Kommunen mit Bürger-Daten
Die Praxis vieler bayerischer Kommunen, Bürgerdaten an externe Dienstleister auszulagern, ist aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten bedenklich. Oft sei der Schutz der Daten aus Unwissenheit nicht mehr ohne weiteres gewährleistet, sagte Petri der Nachrichtenagentur dpa.
Derzeit gebe es Gespräche mit Land und Kommunen über landesweit einheitliche Kriterien, an denen sich alle Kommunen orientieren sollten. Problematisch sei es insbesondere dann, wenn die Kommune jegliche Hoheit über die Daten verliere, diese nicht ausreichend verschlüsselt seien und zugleich der Dienstleister nicht sorgfältig ausgewählt werde.
2020 beschäftigt den Datenschutzbeauftragten die Coronakrise
Mit Blick auf das laufende Jahr sieht Petri die Coronakrise als Schwerpunkt der Datenschützer. Der Umgang mit Videokonferenzen und die geplante Einführung einer App zur Aufspürung von Infektionsketten seien gute Beispiele, wie die Pandemie den Datenschutz beeinträchtige, sagte er.
Bei der App wäre es datenschutzrechtlich bedenklich, wenn die Informationen nicht freiwillig gespendet würden, betonte Petri. Bei Videokonferenzen von Mitarbeitern im Homeoffice gebe es immer wieder Fälle, bei denen unbeabsichtigt Daten weitergegeben würden. Das fange bereits damit an, dass nicht in allen technischen Systemen sichergestellt werden könne, dass auch Unbefugte an Konferenzen teilnehmen könnten. Fragwürdig seien auch bei Prüfungen in Videoformaten Vorgaben, dass Prüflinge ihre Wohnung abfilmen sollten, um teilnehmen zu dürfen.