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Andrea Mayer (c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)

Ausnahmen von der Ein-Meter-Abstand-Regel

Die neue Staatssekretärin Andrea Mayer gab Lockerungen bekannt. Die Zahl der möglichen Outdoorbesucher wird angehoben. Und auf der Bühne muss die Abstandsregel nicht gelten.

Sie freue sich auf Konzerte, Vernissagen und Theaterbesuche - auch, wenn sie dabei eine Maske tragen müsse. Das sagte Andrea Mayer, neue Grüne Staatssekretärin für Kunst- und Kultur, am Montag. Tatsächlich konnte sie einige Lockerungen vorstellen. Etwa: Der Ein-Meter-Abstand gilt zwar als Grundregel, bleibt aber nicht das Maß der Dinge. Faktoren wie die künstlerische Ausdrucksmöglichkeit oder die ökonomische Machbarkeit seien einbezogen worden.

Wenn die Sitzreihen bei einer Vorstellung enger seien als ein Meter Abstand, dann gelte als Grundregel: „Entweder ein Meter oder ein Sitzplatz seitlich muss frei bleiben“, sagte Mayer am Montag bei der gemeinsam Präsentation mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zur Frage, wie das Publikum sitzen könne. Das bedeutet, dass ein Schachbrettmuster eingeführt werden kann. Menschen, die gemeinsam leben, dürfen vernünftigerweise auch ohne Abstand nebeneinander sitzen. Und analog zur Gastro-Regelung (dort dürfen vier Erwachsene an einem Tisch sitzen) dürfen sich auch vier Personen zusammentun und gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, ohne einen definierten Abstand zu halten. Auch Pausen und Buffets sind erlaubt.

Als „Opfer, das den politischen Rahmenbedingungen geschuldet ist“, bezeichnete Mayer die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, „wenn der Abstand von einem Meter unterschritten wird“. Allerdings meinte sie: “Halbwegs gut besuchte Veranstaltungen mit Maske sind besser als fast leere Säle mit nur weit auseinander sitzenden Menschen ohne Maske.”  Die Verordnung, in der diese Maßnahmenfestgeschrieben werden, regelt nun die Bedingungen bis Ende August. Damit werden übrigens auch Proben im Amateurbereich geregelt: Chöre, Laientheater, Amateurorchester.

Romeo und Julia ist möglich

Klar ist nun: Es wird den Bühnen nicht vorgeschrieben, welche Stücke gespielt werden können. Mayer verwies auf die Selbstverantwortung der Häuser. Der Ein-Meter-Abstand gelte nicht, "wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert“. Wichtig sei, dass die künstlerische Freiheit möglich ist". Das gelte auch bei Filmdrehs. Der jeweilige Veranstalter hat zu entscheiden, wie das künstlerische Programm ausschaut.“ Bei der in der Branche heiß diskutierten Frage, unter welchen Rahmenbedingungen in den kommenden Wochen Proben möglich sind, setzt man indes stark auf die Eigenverantwortung der jeweiligen Institutionen, die entsprechende Vorsicht walten lassen sollten.

Klarheit kam auch zur Frage, ob die Oberzahl der Besucher bei Veranstaltungen auch das Personal mit einrechne. Die Antwort: Nein. Sie beziehe sich rein auf das Publikum.

Eine weitere Lockerung gibt es für Outdoorevents. "Für Outdoorveranstaltungen können wir schon jetzt mehr Publikum ermöglichen", kündigte Mayer an. Outdoor sind ab 1. Juli schon 500 Gäste möglich. Eine Maskenpflicht besteht outdoor übrigens nicht. 
Indoor und outdoor:

Hierbei gehe es  um Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen, “in den meisten Fällen werden das Sitzplätze sein.“ Und, so Mayer: "Mir ist schon klar, dass das strenge Auflagen sind, aber stehende Veranstaltungen sind schwerer abwägbar und kontrollierbar als welche mit Sitzplätzen.“ Die Lockerungen seien ein Step-by-Step-Prozess. Die Verordnung regle die Zeit bis Ende August, bei guten Zahlen “hoffen wir, dass wir ab September auch mehr ermöglichen können.” Man wolle dazu noch im Juni eine Perspektive geben.

Voraussetzung für die kommenden Lockerungen sei, dass das Coronavirus so unter Kontrolle gehalten werden könne wie derzeit, betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Im Juni werde es eine große virologische Evaluierung der Maßnahmen geben: "Diese Etappen sind immer unter dem Vorbehalt zu sehen, dass die Entwicklung der Zahlen positiv ist“.

 

(rovi)