Coronavirus-Pandemie
Kontaktsperre wegen Corona: Darf ich meine Familie besuchen?
Berlin. Darf man seine Familie trotz Corona-Beschränkungen besuchen – und dafür in ein anderes Bundesland reisen? Die wichtigsten Antworten.
In der Corona-Krise und den damit verbundenen Maßnahmen wie der Kontaktsperre fehlt vielen Menschen gerade das: Kontakt zu anderen. Dies gilt besonders für jene, deren Familien weiter weg leben, zum Beispiel in einem anderen Bundesland.
Durch die vielen Regeln und auch Lockerungen der Corona-Beschränkungen wissen viele nicht mehr, was noch verboten oder wieder erlaubt ist. Darf ich meine Familie überhaupt besuchen – und dafür in ein anderes Bundesland reisen?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema:
Dürfen die Kinder jetzt wieder zu Oma und Opa?
Grundsätzlich gelten die von der Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern verhängten Kontaktbeschränkungen noch bis zum 5. Juni. Seit dem 6. Mai ist es wieder bundesweit gestattet, sich mit Personen eines anderen Hausstandes zu treffen – also auch mit Familienangehörigen. Die Verantwortung für weitere Lockerungen liegt bei den Bundesländern.
Ein Beschlussentwurf aus dem Kanzleramt schlägt vor, die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli zu verlängern. Währenddessen hat Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow bereits angekündigt, die Corona-Beschränkungen in seinem Land nach dem 5. Juni aufzuheben.
Mit Blick auf den möglichen Konflikt zwischen Bund und Ländern rief Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, zu Einigkeit in Bezug auf die Kontaktbeschränkungen auf.
Mediziner geben Entwarnung
Altersmediziner sagen: Ein Treffen ist unproblematisch – unter bestimmten Bedingungen. „Ein Besuch der Enkelkinder bei den Großeltern, für eine beschränkte Zeit, ohne körperlichen Kontakt und unter Einhaltung der nun allen bekannten Hygieneregeln ist sicher kein Problem“, sagt Hans Jürgen Heppner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie.
Auch der Virologe Hans Georg Kräusslich verweist auf die Verantwortung des Einzelnen, wenn es um die Frage geht, ob Kinder nun wieder Oma und Opa besuchen dürfen. „Auch bei geringeren Zahlen an Neuinfektionen ist das Virus in Deutschland weiterhin vorhanden und das Risiko im Falle einer Infektion für besonders gefährdete Personen nicht verändert“, erinnert der Mediziner. Ausbreitung des Coronavirus: Welche Rolle spielen Kinder?
Darf ich meine Familie in einem anderen Bundesland besuchen?
Grundsätzlich sind Reisen innerhalb Deutschlands möglich, in manchen Bundesländern gibt es aber weiterhin Einreiseverbote. Nach Sachsen-Anhalt zum Beispiel dürfen Personen aus anderen Bundesländern erst ab 28. Mai wieder einreisen. Wer über die Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern will, muss die Buchungsbestätigung einer Übernachtungsmöglichkeit vorweisen. Eine Übersicht zu den Reise-Regelungen der Länder finden Sie hier.
Sind Besuche in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen möglich?
Auch für diese Einrichtungen sind die Schutzmaßnahmen in den meisten Bundesländern gelockert worden, allerdings mit Einschränkungen. So sind Besuche Pflege- und Seniorenheimen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen seit 9. Mai wieder erlaubt. Empfohlen wird, vor dem Besuch in der Einrichtung anzurufen, damit das Personal Hygienemaßnahmen umsetzen kann.
Vom 20. Mai an dürfen in NRW auch Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen wieder besucht werden. Dabei gilt: Maximal ein Besuch pro Tag und Patient von maximal zwei Personen. Zudem können die Einrichtungen Besuchszeiträume festlegen und bei aktuellem Infektionsgeschehen Besuche wieder untersagen.
In Hamburg sind Besuche in Senioren- und Pflegeheimen seit dem 18. Mai wieder erlaubt – unter strengen Auflagen. So darf dort eine festgelegte Person pro Woche maximal eine Stunde eine Einrichtung besuchen. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und der Besuch soll möglichst draußen oder in einem Gemeinschaftsraum stattfinden. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen.
Ähnlich strenge Auflagen gelten in Berlin. Dort dürfen Bewohner von Pflegeheimen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, jedoch nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Bei Infektionsgeschehen können Heimbetreiber die Besuchsregelung einschränken oder ein Besuchsverbot festlegen.
In Niedersachsen dagegen bleiben Besuche von Angehörigen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen untersagt. Ausgenommen sind Besuche von Bewohnern, die im Sterben liegen. Auch in Thüringen sind Besuche grundsätzlich verboten, gestattet ist aber ein Besucher pro Bewohner und Tag für bis zu zwei Stunden. Besucher müssen sich registrieren. (küp/lhel/jas/dpa)
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