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Über den richtigen Lärmschutz entlang der Bahnstrecken zur Fehmarnbelt-Querung gibt es schon lange Streit.

Fehmarnbelt-Querung: Vergleich im Lärmschutz-Streit

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Kommunen in Ostholstein, der Betreiber des Fehmarnbelttunnels - Femern A/S - und das Land Schleswig-Holstein haben sich im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auf einen Vergleich geeinigt. Bad Schwartau, Großenbrode und Scharbeutz hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss zur festen Fehmahrnbelt-Querung geklagt. Die Sorge der Kommunen war, dass es mehr Lärm und Erschütterungen in den Kommunen entlang der Bahnstrecke geben werde, wenn mehr Güterzüge auf der Strecke unterwegs sind. Nach Angaben der Anwaltskanzlei, die die Kommunen vertritt, wurde im Vergleich festgelegt: Der Fehmarnbelt-Tunnel darf für den Güterverkehr erst geöffnet werden, wenn der Erschütterungs- und Lärmschutz gewährleistet ist.

Schlichtungsgespräche vor Verfahren ohne Erfolg

Bad Schwartau hatte im März 2019 beschlossen, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Nach Fertigstellung des Tunnels wäre Bad Schwartau nach eigenen Angaben die vom Lärm am stärksten betroffene Stadt. Deshalb wollten die Bad Schwartauer, dass die Bahn bei ihnen quasi unterirdisch durch die Stadt fährt. Die Bahn lehnte das ab. Das sei zu teuer. Auch ein Schlichtungsgespräch brachte vor dem Verfahren keine Einigung.

Bauherren werben für die Fehmarnbelt-Querung
Das dänische Unternehmen Femern A/S, das die Fehmarnbelt-Querung bauen will, ist davon überzeugt, dass der Tunnel weniger Umweltschäden anrichtet, als Naturschützer befürchten.
Informationen zur SendungSchleswig-Holstein Magazin - 26.09.2019 19:30 Uhr

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