BGH-Urteil – So berechnen Sie Ihren Anspruch gegen Volkswagen

BGH-Urteil: So viel Kohle gibt es von VW zurück

Der Bundesgerichtshof hat Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Rechtsanwalt Christian Solmecke verrät, wie viel Geld für Sie drin sein könnte.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist zu der Überzeugung gekommen, dass Volkswagen (VW) seine Diesel-Kunden durch die Abgas-Manipulation vorsätzlich und sittenwidrig geschadet hat. Das sind gute Nachrichten für alle, die gegen den Automobilhersteller im Rechtsstreit stehen oder als Geschädigte noch klagen wollen, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem YouTube-Video. Ein Onlinerechner der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke verrät, wie viel Kohle Geschädigte von VW erwarten dürfen. Achtung: Die Berechnung ist nicht verbindlich und soll dem Käufer helfen, die von VW zu zahlende Entschädigung einschätzen zu können. Für eine detaillierte Berechnung müssen Geschädigte einen Anwalt aufsuchen.

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BGH: Das bedeutet das Urteil

Aus dem Urteil begründet sich ein Schadensersatzanspruch, also ein Ausgleich der Kosten, die die Kunden erlitten hat, weil Volkswagen seine Autos manipulierte. Und genau hier wird es knifflig: Im Fall, den der BGH entschied, kaufte der Kläger einen gebrauchten VW-Sharan für 31.000 Euro und wollte den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Allerdings müsse sich der Sharan-Fahrer die Zeit der Nutzung des Autos anrechnen lassen, erklärten die Richter. Bedeutet: Den vollen Kaufpreis gibt es nicht zurück, lediglich die Wertminderung des Fahrzeuges. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in der Vorinstanz etwa, dass VW ihm nach Abzug der Nutzung des Fahrzeugs etwa 6.000 Euro zurückzahlen muss. Grundlage dafür sind eine Reihe von Berechnungen, die den Kaufpreis, gefahrene Kilometer, die Gesamtlaufleistung und den Kilometerstand bei Kauf beinhalten.