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Am Montag wurde Oliver H. (38) für seine Taten verurteiltFoto: Joerg Voelkerling
Missbrauch in 64 Fällen

Mehr als 11 Jahre Haft fürKinderschänder-Logopäden

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„Meist hat er bei den Taten geschwiegen, obwohl er doch den Kindern die Sprache beibringen sollte.“ (Richter Michael Schaller in der Urteilsbegründung)

Würzburg – Keine Gnade für den Therapeu­ten: Wegen 64-fachen schwe­ren sexuellen Missbrauchs von sieben Kindern (zwei bis sechs Jahre) einer Würzburger Kin­dertagesstätte muss Logopä­de Oliver H. (38) für elf Jahre und vier Monate hinter Gitter. Außerdem ord­nete Richter Michael Schaller am Montag vor dem Landge­richt Würzburg ein lebenslang bedingtes Berufsver­bot an.

Auf die Spur von Oliver H. war das BKA im Darknet ge­stoßen, wo er sich „Jan Ni­klas“ nach seiner Jugendliebe nannte und widerliche Miss­brauchsbilder hochlud. Am 20. März 2019 überraschte ihn ein SEK im Keller seines Hauses, wo er gerade seine 23 000 Dateien umfas­sende Kinderporno-Daten­bank bestückte.

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Der Therapeut vor einigen Jahren während seiner Arbeit mit Kindern. 2019 war Schluss, Oliver H. musste in U-Haft. Vor Gericht räumte er die ihm vorgeworfenen Taten dann schließlich ein
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Richter Michael Schaller fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: „Der nach außen so angenehme Mann hat ganze Familien pulverisiert.“Foto: Joerg Voelkerling

Die unsanfte Be­handlung durch die Polizis­ten führten seine Verteidiger ebenso als Grund für Straf­milderung an wie die enge Vier-Mann-Zelle und fehlende Sportmöglichkeiten in der JVA: Neun Jahre und acht Monate stellten sie sich für ihren Mandanten vor – und keinesfalls ein Berufsverbot. „Allenfalls für Jungen im prä­pubertären Alter“, so formu­lierten es die Juristen zum Entsetzen der anwesenden Eltern der Opfer.

Dem folgte das Gericht nicht. Mit seiner Strafe blieb es etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von mehr als 13 Jahren. Die Forderung nach einem Berufsverbot wurde im Wesentlichen aber erfüllt: Der Sprachtherapeut Oliver H. darf nie wieder minderjährige Jungen betreuen.

Den Opfern hatte Oliver H. bis zu 16 000 Euro Entschädigung angeboten. Und sie zugleich verhöhnt, indem er seine An­wälte vortragen ließ, er habe in seinen Therapien ja auch Erfolge erzielt.

In seinem letz­ten Wort wandte sich Oliver H. endlich selbst an die Ne­benkläger: „Wenn ich mich bisher nicht entschuldigt habe, dann weil es keine Ent­schuldigung für die Taten gibt“, sagte er nach Angaben eines Gerichtssprechers, der den nicht öffentlichen Prozess verfolgt. Er habe erkannt, dass sein Verhalten egois­tisch gewesen sei. Er bereue es.

Das honorierte das Gericht jetzt insofern, dass es nicht die Höchststrafe verhängte. Richter Michael Schaller: „Er war von seinen Trieben und seiner Lust getragen. Ab 2012 ist er auf der schiefen Bahn unaufhaltsam abwärts gerollt, am Schluss sind alle Schranken bei ihm gefallen. Er hat sein ganzes bürgerliches Leben aufs Spiel gesetzt – und verloren.“