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Hätten LASK-Spieler Verstoß melden müssen?

Das Trainingsvergehen des LASK beschäftigt auch zahlreiche Sport-Juristen in Österreich.

So auch Thomas Wallentin, seines Zeichens Mediator beim internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne. Der gebürtige Oberösterreicher geht im Interview mit dem "Kurier" von einer "sehr empfindlichen Strafe" für den LASK aus.

Wie empfindlich genau, kann auch der erfahrene Jurist nicht beurteilen: "Das ist ganz schwer abzusehen. Es könnte ein Abzug von sechs bis zwölf Punkten und eine erhebliche Geldstrafe geben."

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"Jeder einzelne Spieler ist zu sanktionieren"

Wallentin spricht dabei auch einen Punkt an, der in der Öffentlichkeit bisher wenig behandelt wurde: Der Umgang der Kicker des LASK mit dem "Schummeln" ihres Vereins.

"Klar ist, dass in dem Fall nicht nur das Verhalten des Klubs und dessen Funktionären sowie Trainern, sondern auch jedes einzelnen Spielers zu sanktionieren ist. Das könnte für die Spieler aber auch lediglich mit einer Verwarnung enden", findet Wallentin.

Die Frage ist, ob die Spieler durch das Nicht-Melden des Verstoßes überhaupt rechtlich und moralisch falsch reagierten?

"Das ist eine heikle Frage zum Verhältnis Loyalitätspflicht versus allgemeine Bürgerpflicht. Grundsätzlich verletzt ein Spieler seine Treue- bzw. Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Klub nicht, wenn er ein strafbares Verhalten seines Dienstgebers meldet. Aber hätte er vorab eine innerbetriebliche Klärung anstreben müssen? Eindeutig ist: Es gibt keine Pflicht, einer offenkundig rechtswidrigen Weisung Folge zu leisten und an diesem Training teilzunehmen."

Für Wallentin ist auch ein in der Vorwoche besprochener Europacup-Ausschluss des LASK noch nicht völlig vom Tisch. Allerdings gehe die Gefahr eines solchen nicht von den Landespräsidenten des ÖFB aus, unter denen eine solche Idee diskutiert geworden sein soll, sondern von der UEFA höchstpersönlich: "(...) Verstöße des LASK gegen die Fair-Play-Grundsätze der UEFA könnten auch von dieser disziplinarrechtlich geahndet werden."

Textquelle: © LAOLA1.at

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