11 Jahre und vier Monate Haft für Kindesmissbrauch in 64 Fällen

Verurteilter Logopäde sagte vor Gericht, er hätte den Kindern "noch etwas Gutes getan"

Der Logopäde darf nie wieder minderjährige Jungen behandeln

Wegen des sexuellen Missbrauchs von sieben behinderten Jungen hat das Landgericht Würzburg einen Logopäden zu elf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zudem verhängte das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot für die Behandlung minderjähriger Jungen. Viele Übergriffe fanden den Ermittlern zufolge in zwei Würzburger Kitas statt, in denen der Sprachtherapeut den damals zwei bis sechs Jahre alten Kindern eigentlich beim Verständigen helfen sollte. Der Fall zählt zu den schlimmsten bekannten Missbrauchsdelikten in Bayern. Der Logopäde habe "ganze Familien pulverisiert", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.

Keine Sicherungsverwahrung für Logopäden

Die Anklage hatte für den 38-Jährigen 13 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe verlangt. Zudem hatte Staatsanwältin Manuela Teubel von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ein Berufsverbot für den Sprachtherapeuten gefordert. Einige Nebenklagevertreter hatten sich den Haftforderungen der Anklage angeschlossen, darüber hinaus aber auch Sicherungsverwahrung für den Deutschen gefordert. Diese wird in der Regel angeordnet, um die Allgemeinheit auch nach Verbüßung einer Haftstrafe vor dem Täter zu schützen.

Von der Anordnung der Sicherungsverwahrung als "schärfstes Schwert des deutschen Strafrechts" sah das Gericht jedoch ab - "aufgrund des geringen Rückfallrisikos des Angeklagten", das zudem durch das verhängte Berufsverbot (als milderes Mittel) noch deutlich verringert werden könne, so hieß es in der Begründung.

Logopäde sagte vor Gericht, er hätte den Opfer noch "etwas Gutes getan"

Für Boris Zimmermann, Opfer eines betroffenen Jungen, unverständlich. Er sei enttäuscht darüber, dass keine Sicherungsverwahrung verhängt worden sei, sagt er im Interview mit RTL. Die Opfer seien ihm nicht wirklich wichtig gewesen - auch Reue oder eine richtige Entschuldigung blieben vor Gericht aus. Im Laufe des Prozesses sei er "mehr mit sich beschäftigt gewesen" sei und keine echte Schuldeinsicht, kein echtes Bedauern gezeigt und nicht wirklich Verantwortung für seine Taten übernommen habe. Ergriffen sei er vor allem dann gewesen, wenn es um die Auswirkungen der Taten auf ihn selbst gegangen sei, so der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung

Der Logopäde hatte vor Gericht sogar gesagt, er habe den Opfern "etwas Gutes getan". In Wahrheit aber habe Herr H. hat ganze Familien pulverisiert, sagte derRichter. "Die Familien haben zum Teil alles verloren. Den Kindern geht es schlechter als je zuvor. Für einige scheint ein selbstbestimmtes Leben nicht mehr möglich."

Logopäde filmte die Taten und verbreitete das Material im Darknet

Ein Großteil des Prozesses fand zum Schutz der Opfer hinter verschlossenen Türen statt. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer hatte der Angeklagte zu Prozessauftakt Anfang März gestanden, sich jahrelang an den Jungen vergangen zu haben - während die anderen Kinder in Nebenräumen spielten. In mehr als 60 Fällen davon waren die Übergriffe derart massiv, dass der Mann unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt war.

Der psychiatrische Gutachter in dem Verfahren hatte den Angeklagten für therapierbar erklärt, aber nicht für vermindert schuldfähig. Der 38-Jährige hatte die Taten gefilmt und im Darknet verbreitet, so kamen ihm die Ermittler auf die Spur. In seiner Wohnung stellten Polizisten knapp 23.000 Dateien mit Missbrauchsinhalten sicher.

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