Dieselskandal
Richter weisen VW zurecht
by Ursula KnappZehntausende Diesel-Fahrer können ihr Geld zurückverlangen. Der Bundesgerichtshof bescheinigt VW arglistige Täuschung und setzt der Schönfärberei der Manager ein Ende.
Mit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es jetzt amtlich: VW hat seine Kunden über Jahre vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Kunden, denen ein Dieselfahrzeug mit Abschalteinrichtung verkauft wurde, können es zurückgeben und von VW den Kaufpreis verlangen. Allerdings müssen sie sich die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer als Nutzung abziehen lassen.
In dem Pilotverfahren bekommt der Kläger Herbert Gilbert nun 25 600 Euro zurück. Gezahlt hatte er für seinen gebrauchten Sharan rund 31.500 Euro. Allerdings bekommt er für die Zeit, die der Prozess dauerte, Zinsen auf die 25.600 Euro. In Gerichtsprozessen liegt der Zinssatz bei etwa fünf Prozent.
Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal und es wird nicht nur Auswirkungen auf die 60.000 Verfahren haben, in denen geschädigte VW-Käufer auf Schadenersatz klagen. Auch andere Hersteller müssen nun mit der Rückabwicklung der Verträge rechnen. Die Hersteller können sich nämlich nicht darauf berufen, dass das Fahrzeug ja nicht bei ihnen selbst, sondern bei einem Händler gekauft wurde.
Auch Kläger Gilbert hatte den Sharan bei einem Gebrauchtwagenhändler erstanden. Aber der BGH stellte ausdrücklich fest, dass sich VW die Täuschung zurechnen lassen muss. Zumindest der Leiter der Entwicklungsabteilung müsse von den Manipulationen gewusst und sie gebilligt haben.
Die Käufer hätten den Kaufvertrag nicht abgeschlossen, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten, genau darin bestehe der Schaden. Denn sie trugen das Risiko, dass bei Bekanntwerden der Abschalteinrichtung die Stilllegung des Fahrzeugs drohte. Ob und wann ein Update entwickelt und die Motoren nachgebessert werden könnten, war ungewiss. Nach all dem war der Vertragsabschuss objektiv als nachteilig einzustufen, so der VI. Zivilsenat.
Dass der Kläger Gilbert im Februar 2017 das Update in seinen Sharan einbauen ließ, ändert ebenfalls nichts an seinem Schaden. Denn der nachträgliche Einbau mache den Kauf nicht zu einem gewollten. Der Kläger hatte ein Fahrzeug gekauft, das durch die verheimlichte Abschalteinrichtung nicht voll brauchbar war. Es sei nur vom Zufall abhängig gewesen, ob der Fahrbetrieb eingestellt wird, sagte der Vorsitzende Stephan Seiters zur Begründung.
Sofort nachdem das Urteil gesprochen war, machte die VW-Vertreterin auf dem BGH-Gelände ein Angebot an alle Kläger. VW biete eine Einmalzahlung, im Gegenzug könnten die Kläger ihr Fahrzeug behalten. Bei Schadenersatz müssten sie es dagegen zurückgeben. Die Höhe der Einmalzahlung richte sich nach dem Einzelfall, also Fahrzeugart und Nutzung des Fahrzeugs nach dem Kauf. Ob Geschädigte das Angebot annehmen, dürfte sich auch danach richten, ob sie ihr Dieselfahrzeug mit dem nachträglich eingebauten Update behalten wollen oder nicht. Verschiedentlich wird berichtet, dass es nach dem Einbau der neuen Software Schwierigkeiten mit den Motoren gibt. Außerdem dürfte es bei der Entscheidung auch auf die Höhe der Einmalzahlung ankommen, die bisher nicht beziffert wurde.
Für das Image des deutschen Autobauers war der Montag jedenfalls kein guter Tag. Die Wertung des BGH war vernichtend. Die Manipulation sei „einer arglistigen Täuschung“ gleichzusetzen und „mit den grundlegenden Werten der Rechtsordnung nicht zu vereinbaren“. Dass der Einbau der Abschaltautomatik „über Jahre hinweg erfolgte und auch bei Tochterunternehmen von VW erfolgte“, bestätige das verwerfliche Verhalten. All das musste sich VW vom BGH sagen lassen.
Dass der Vorsitzende am Ende seiner Verkündung „allen einen schönen Tag“ wünschte, klang da schon wie beißende Ironie.