Schwimmbäder öffnen wieder - doch nur für Kurse und Sportler
by Lena KubeBahnen ziehen, Rutschen, tauchen - all das war während der letzten Wochen verboten, zu groß war die Gefahr der weiteren Verbreitung des Corona-Virus. Nun dürfen am Dienstag, 2. Juni, Schwimm- und Hallenbäder wieder öffnen. Doch vorerst darf die Bäder nur betreten, wer einen Schwimmkurs besucht oder Mitglied eines Sportvereines ist. Flossen, Brillen und Bretter müssen selbst mitgebracht werden.
Unter freiem Himmel ist das Schwimmen seit Mittwoch, 20. Mai, in Karlsruhe bereits möglich: Das Sonnenbad hat als erstes Freibad in der Region den Betrieb für Leistunggschwimmer wieder aufgenommen.
Nun ziehen Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder nach. Sie dürfen ab Anfang Juni ebenfalls für Schwimmkurse und Trainingseinheiten von Sportvereinen wieder öffnen. Andere Badegäste dürfen die Einrichtungen weiterhin nicht besuchen.
1. Das gilt für den Besuch der Bäder
- Personen müssen untereinander den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten - auch im Becken
- Vor dem Schwimmen darf in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in Kleinstgruppen geduscht werden. Dabei ist im Duschraum eine maximale Anzahl von drei Personen pro 20 Quadratmetern einzuhalten.
- Nach dem Schwimmen sollte im Schwimmbad nicht geduscht werden.
- Auf das Föhnen der Haare soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
2. Das gilt für Schwimmkurse und Training
- Bei Schwimmkursen ist die Teilnehmerzahl auf zehn begrenzt.
- Schwimmunterricht findet in Bahnen statt, die im besten Fall durch Leinen getrennt sind.
- Maximal drei Personen pro Bahn sind erlaubt, Überholen ist nicht gestattet.
- pro Person müssen mindestens zehn Quadratmeter Wasserfläche zur Verfügung stehen.
- es dürfen ausschließlich persönliche Trainingsutensilien, insbesondere Paddles, Schwimmbretter, Pull Buoys, Schwimmflossen, verwendet werden.
3. Diese Vorgaben müssen die Bäder erfüllen
- Ansammlungen im Eingangsbereich sind zu vermeiden.
- Sofern Räumlichkeiten, insbesondere Toiletten, die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten .
- bei der Umkleide nutzen Besucher möglichst Einzelkabinen.
- die Anzahl der Spinde muss entsprechend eingeschränkt werden, um den Abstand zu gewährleisten.
- Sitz- und Liegeflächen sowie Barfuß- und Sanitärbereiche täglich gereinigt werden.
- Der Betreiber hat für jede Trainings- und Übungsmaßnahme eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der in Regeln verantwortlich ist.
Personen, die in den kommenden Wochen augrund eines Schwimmkurses oder Trainings die Bäder besuchen dürfen, müssen ihre Kontaktdaten angeben. Dabei werden Name und Vorname, Beginn und Ende des Besuches sowie Telefonnummer oder Mailadresse erfasst. Dies dient dem Zweck, im Falle einer bekannt gewordenen Infektion die gefährdeten Personen umgehend informieren zu können.