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In der Coronakrise gibt es nicht nur für Kurzarbeiter finanzielle Hilfen.© picture alliance/Monika Skolimowska/dpa

Diese neuen Hilfen in der Coronakrise gibt es - und wer bezahlt eigentlich den Corona-Test?

Coronakrise

Für viele Gruppen, die unter den Folgen der Coronakrise zu leiden haben, hat der Bundesrat weitere Hilfen gebilligt. Auch wer die Corona-Tests zahlt, ist geregelt.

Coronakrise: Bundesrat billigt weitere Hilfen z. B. für Kurzarbeit

Am 15. Mai hat der Bundesrat weitere Hilfen für viele Betroffene in der Coronakrise* gebilligt - darunter für Menschen in KurzarbeitStudenten und pflegende Angehörige. Doch nicht nur sie können finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Welche Hilfen gibt es? Hier ein Überblick:

Kurzarbeiter: Wer wegen der Corona-Krise nur 50 Prozent oder weniger arbeitet, bekommt bislang generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns ersetzt. Mit der Neuregelung sind es ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent. Für Eltern* erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres. Wer in Kurzarbeit ist, darf bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen - die Höhe liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit.

Erwerbslose: Für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erschöpfen würde, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert.

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Coronakrise: Diese Hilfen für Familien gibt es

Familien: Beim Elterngeld  wird festgelegt, dass Mütter und Väter, die wegen der Pandemie ein verringertes Einkommen haben oder Ersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld beziehen, keine Einbußen erleiden. Dafür werden die Monate mit dem geschmälerten Gehalt bei der Berechnung des Elterngeldes außen vor gelassen. Außerdem können Mütter und Väter in systemrelevanten Berufen ihre geplanten Elterngeldmonate verschieben. Kinder und Schüler, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, sollen auch bei der pandemiebedingten Schließung von Kita und Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten. Dies gilt auch für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug.

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Prämie für Pflege-Beschäftigte in Coronakrise

Pflege-Beschäftigte: Die Kassen zahlen den Beschäftigten in der Pflege eine Prämie von bis zu 1000 Euro. Die volle Prämie erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, bekommt 676 Euro. Länder und Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Corona-Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken.

Bezieher von Waisenrenten: Die Waisenrenten für 18- bis 27-Jährige sollen auch dann weitergezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

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Hilfen für Studenten in Coronakrise - und was ist mit dem Bafög?

Wissenschaftler und Studenten: Wissenschaftler in der sogenannten Qualifizierungsphase - etwa während der Promotion oder Habilitation - bekommen mehr Zeit, um Corona-bedingte Beeinträchtigungen des Wissenschaftsbetriebs auszugleichen. Die maximal zulässige Befristungsdauer für Zeitverträge wird um sechs Monate verlängert. Studenten im Bafög-Bezug, die sich durch Arbeit in systemrelevanten* Bereichen Geld hinzuverdienen, bekommen dies nicht auf ihre Ausbildungsförderung angerechnet.

Kultur- und Sportfans: Für Kultur- und Sporttickets können die Veranstalter bei Ausfall des Events anstelle einer Erstattung des Preises auch einen Gutschein ausstellen. Dies gilt für Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden.

Arbeitnehmer: Wenn jemand wegen einer Quarantäneanordnung Anspruch auf Erstattung seines Verdienstausfalls hat, kann er dies künftig zwölf statt drei Monate lang beantragen.

Privat Versicherte: Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln.

Pflegende Angehörige: Das Pflegeunterstützungsgeld, das Angehörige für die Pflege von Angehörigen beantragen können, wird ausgeweitet. Die Lohnersatzleistung wird von zehn auf 20 Tage verlängert, die bisher gesetzlich geltende Wochenmindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche als Voraussetzung fällt weg.

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Corona-Tests: Was gesetzliche Krankenkassen bezahlen müssen

Tests bei gesetzlich Versicherten: Die gesetzlichen Krankenkassen* müssen die Tests auf das Coronavirus künftig auch dann bezahlen, wenn der Versicherte keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen - etwa in Pflegeheimen - soll verstärkt auf das Coronavirus getestet werden.

Meldepflicht: Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter es fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt - und wo er sich wahrscheinlich angesteckt hat.

Gesundheitsämter: Der Bund unterstützt die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Bundestagsabgeordnete: Der Bundesrat billigte auch die vom Bundestag beschlossene Diätenerhöhung, auf die die Abgeordneten zur Jahresmitte Anspruch gehabt hätten.

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AFP/ahu

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