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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

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Unternehmen darf nicht mit «E-Ziga retten Leben» werben

Trier (dpa/lrs) - Ein E-Zigarettenhandel mit Sitz in Trier darf nicht mit der Aussage «E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen» werben. Das hat das Landgericht Trier nach Mitteilung vom Montag entschieden und einer Klage der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main stattgegeben. Es liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor: Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben, urteilte die Kammer für Handelssachen (7 HK O 30/19). Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.

Der Verein «Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs» hatte seine Klage damit begründet, die Werbung erwecke den Eindruck, E-Zigaretten seien unbedenklich und ein Umstieg von Rauchern auf E-Zigaretten würde ihr Leben retten. So könnten auch Nichtraucher glauben, eine E-Zigarette sei gesundheitlich unbedenklich - was nicht der Fall sei, argumentierte die Wettbewerbszentrale.

Das beklagte Unternehmen, das Ende April 2019 im Raum Trier mit den Worten auf einem Plakat warb, widersprach: Dadurch würden nur Personen angesprochen, die bereits Raucher seien. Außerdem seien E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten weniger schädlich und risikobehaftet, so dass die Aussage auch zutreffend sei.

Es möge zwar stimmen, dass der Konsum von E-Zigaretten abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordere als der Konsum von Zigaretten, urteilten die Richter. Sie seien «aber keineswegs unbedenklich», ihr Konsum könne ebenfalls Gesundheitsschädigungen hervorrufen und zu einer Nikotinabhängigkeit führen. Nichtrauchern rette ein Umsteigen auf E-Zigarette nicht das Leben, sondern verkürze es allenfalls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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