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(Symbolbild) | Bild: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Neue Corona-Verordnung: Hotels und Co. dürfen ab 29. Mai in Baden-Württemberg wieder öffnen

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Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen in Baden-Württemberg ab Freitag, 29. Mai, wieder vollständig öffnen. Eine entsprechende Verordnung legt fest, was die Betriebe zu beachten haben. Sie wurde am Wochenende veröffentlicht.

Bislang durften Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger öffnen. Die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Duschen und Toiletten war untersagt. Jetzt soll die vollständige Öffnung der Beherbungsbetriebe erfolgen.

Wann muss Mund-Nase-Schutz getragen werden?

Besucher müssen im Rezeptionsbereich sowie in Bereichen mit Publikumsverkehr  - insbesondere Treppenhäuser und Fluren - Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen bleiben Kinder unter sechs Jahren und wenn das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Wie viele Personen dürfen in ein Zimmer/eine Ferienwohnung?

Die Zimmer dürfen mit der Anzahl der Personen belegt werden, die auch im privaten Bereich zusammenkommen dürfen: Derzeit sind das maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Bei Gästen, die in einem Haushalt leben, besteht keine Obergrenze bei der Zimmerbelegung.

Was öffnet wieder?

Unter Beherbungsbetriebe fallen Hotels, Gasthöfe, Hotels garnis sowie Campingplätze und Wohnmobilstellplätze. Erfolgt die Selbstversorgung ohne die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen gilt die Verordnung nicht.

Die Verordnung im Wortlaut

 

Die vollständige Verordnung gibt es zum Nachlesen unter https://www.baden-wuerttemberg.de/