Urlaub im Wohnmobil
Wo ist Camping überhaupt erlaubt?
by Von Markus AbrahamczykCorona macht das Campen derzeit zum Dauerthema. Aber dürfen Sie überhaupt im Wohnmobil übernachten, wo Sie wollen? Und wie ist die Lage derzeit auf den Campingplätzen?
Überblick
Deutschlands Campingplätze sind wieder geöffnet. Allerdings gelten teils besondere Vorschriften. Die Freiheit ist also zunächst eingeschränkt. Das gilt umso mehr, wenn Sie in freier Natur campen wollen. Hier finden Sie die Regeln im Überblick.
Campen in freier Natur erlaubt?
Ob Sie das Wohnmobil auf einer Lichtung oder am Ufer eines Sees abstellen dürfen, regelt jedes Bundesland auf seine Weise. Eines gilt aber generell: In Naturschutzgebieten ist das Campen ein absolutes Tabu. Und auf Privatgrund muss der Eigentümer zustimmen. Das gilt ebenso in privaten Wäldern.
Andererseits gilt aber auch das Betretungsrecht. Jeder darf sich demnach in der Natur erholen. Und das schließt theoretisch auch das Übernachten ein – aber nicht das Wildcampen mit Tisch und Feuerstelle. Hier sind die Regelungen der Bundesländer im Überblick.
Wildcampen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Betretungsrecht schließt nicht das Abstellen von Wohnmobil oder Wohnwagen, das Zelten und Feuermachen ein.
Das Wildcampen geht über das Betretungsrecht hinaus und ist nicht erlaubt. Wer in einem Landschaftsschutzgebiet zelten will, muss sich dafür vorher die Erlaubnis der Kreisverwaltung einholen. In anderen Gebieten ist es generell verboten. Dazu zählen:
- Nationalparks
- Naturschutzgebiete
- Naturdenkmäler
- geschützte Landschaftsbestandteile
- geschützte Biotope
- Wildschutzgebiete
- Wasserschutzgebiete
Das Campen ist nur auf den dafür vorgesehenen Grundstücken erlaubt. Wer im Wald campen will, benötigt dazu eine entsprechende Befugnis.
Wanderer dürfen eine Nacht lang zelten. Das gilt jedoch nicht für Nationalparks, Nationale Naturmonumente und Naturschutzgebiete. Auf Privatbesitz ist die Befugnis des Besitzers nötig.
Der Stadtstaat hat kein eigenes Landeswaldgesetz. Daher gilt das Bundeswaldgesetz. Der Naturschutz, andere Erholungssuchende und die Rechte des Eigentümers müssen geachtet werden, heißt es darin.
Wenn der Eigentümer zustimmt, dürfen Sie in freien Landschaften zelten.
Das Zelten und Abstellen von Wohnmobil oder Wohnwagen ist mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt.
Wildcampen ist verboten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Forstbehörde und der Waldbesitzer zugestimmt haben.
Wildcampen ist verboten.
Wildcampen ist verboten.
Nur wenn es der Waldbesitzer erlaubt hat, ist Wildcampen gestattet.
Campen in Zelten oder Freizeitfahrzeugen ist in freier Natur verboten.
Wildcampen ist verboten.
Wenn der Waldbesitzer zustimmt, ist das Wildcampen erlaubt.
Auf 20 Übernachtungsplätzen ist Wanderern und Radfahrern eine Übernachtung erlaubt. Diese Erlaubnis schließt jedoch keine Freizeitfahrzeuge ein. Infos erhalten Sie hier.
Sofern der Waldbesitzer zustimmt, ist das Wildcampen erlaubt.
Wie ist die aktuelle Lage auf den Campingplätzen?
In allen Bundesländern sind die Campingplätze wieder geöffnet. Auf den Plätzen in Mecklenburg-Vorpommern gilt aber ein Aufnahmeverbot für Touristen aus Risikogebieten und Landkreisen mit zu hoher Neuinfektions-Rate.
Wichtig: Zur Auslastung der Plätze gibt es teilweise Sonderbestimmungen. Hinzu kommt die hohe Nachfrage. Steuern Sie also nur einen Platz an, wenn Sie vorher reserviert haben. Natürlich gelten auch hier die allgemeinen Hygienevorschriften und Kontaktbestimmungen. Auf vielen Plätzen wurden außerdem individuelle Hygienekonzepte erstellt. Und: Nicht auf jedem Campingplatz stehen derzeit die Sanitäranlagen zur Verfügung. Deshalb sind dort nur autarke Fahrzeuge erlaubt.
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Übernachten am Straßenrand erlaubt?
Am Straßenrand im Wohnmobil zu übernachten – in der Regel ist das in Deutschland nur für eine Nacht erlaubt. Denn um eine Weiterfahrt ausgeruht antreten zu können, dürfe sich der Fahrer entsprechend erholen. Diese Erholungspause darf aber nicht zwei oder mehr Nächte dauern.
Weder am Straßenrand noch auf einem Parkplatz dürfen Sie Tische und Stühle herausstellen. Innerhalb Ihres Wohnmobils dürfen Sie natürlich sämtliche Einrichtung benutzen.
Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- deutschlandfunk.de
- focus.de
- Eigene Recherche