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Die Netto-Ersatzrate für Arbeitnehmer bleibt bei 80, 85 bzw. 90 Prozent.© APAweb, Barbara Gindl

Kurzarbeit geht in Verlängerung

Die Sozialpartner einigten sich auf eine Verlängerung um drei Monate. Die Berechnung soll einfacher werden.

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Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Neuregelung der Corona-Kurzarbeit um drei Monate geeinigt. Damit sollen Arbeitsplätze in der Krise gesichert werden, so die Vertreter von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer am Montag. Die neue Vereinbarung bringe mehr Rechts- und Planungssicherheit, weniger Bürokratie für Betriebe und Verbesserungen für Arbeitnehmer.

Die Corona-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten befristet und kann nun um bis zu drei Monate verlängert werden. Vereinbarungen, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. März begonnen haben, können also mit 1. Juni verlängert werden.



Das bisherige Modell habe in den ersten drei Monaten ab März bereits mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert, so Arbeiterkammer und ÖGB in einer gemeinsamen Aussendung am Montag. Die Neuregelung bringe eine vereinfachte Berechnung, Arbeit auf Abruf sei verboten und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekämen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt.

Arbeit auf Abruf verboten

"Ein erfolgreiches Modell geht in die Verlängerung", freut sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Die Netto-Ersatzrate für Arbeitnehmer bleibe bei 80, 85 bzw. 90 Prozent. In Zukunft könne Arbeitnehmern kein Entgeltnachteil aus der Möglichkeit der Arbeitszeitdurchrechnung entstehen, da sich die Arbeitszeitdurchrechnung nicht auf die Entgeltfindung auswirke.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßten in einer Aussendung ebenfalls die Sozialpartnervereinbarung: "Die Kurzarbeit ist ein wesentliches Instrument im Hilfspaket der Bundesregierung. Wir sichern damit Arbeitsplätze in unseren Betrieben und stützen den Wirtschaftskreislauf." Die neue Sozialpartnervereinbarung gelte sowohl für neue Anträge als auch für Verlängerungen.

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart, so die WKÖ. Unternehmen müssten künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sehe hier aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

"Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig", sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Durch Präzisierungen werde das Modell noch attraktiver. "Ziel war, ist und bleibt es, Arbeitslosigkeit zu verhindern." Anderl streicht die verbesserte Planbarkeit für Arbeitnehmer hervor. In der neuen Vereinbarung ist Arbeit auf Abruf dezidiert verboten, Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn sie höhere Arbeitszeiten benötigen werden. "Ein weiterer wichtiger Punkt war uns, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit die tatsächlich jedes Monat geleistete Arbeit auch bezahlt bekommen - nach dem Motto was es wiegt, das hat's."

Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, sie bekommen beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung beziehungsweise mehr Lohn und Gehalt. Außerdem sieht die Neuregelung eigene Dienstzettel für die Zeit der Kurzarbeit vor. (apa)