Das kann für VW teuer werden
BGH-Urteil zum Dieselskandal zieht Kreise
by n-tv NACHRICHTENEigentlich dachte VW, mit der Musterfeststellungsklage und dem dort gezahlten Vergleich sei der Dieselskandal beendet. Eine Einzelklage und das vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil dürfte jetzt aber weitere Klagen nach sich ziehen, die VW erneut Millionen kosten.
Mit dem heutigen Urteil zum VW-Dieselskandal dürfte das Thema noch nicht abgeschlossen sein. Denn jetzt ist der Weg frei für die 60.000 noch anhängigen Verfahren. Sollten die zugunsten der über Jahre in manipulierten Dieselfahrzeugen aus Wolfsburg unterwegs gewesenen Kläger ausgehen, und damit ist zu rechnen, dann wird es für den Volkswagen-Konzern noch einmal richtig teuer.
Im Fall des jetzt vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällten Urteils wurde dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 25.616 Euro nebst Zinsen für die Rückgabe seines manipulierten Pkw zugesprochen. VW wollte die Summe ursprünglich nicht zahlen, weil - so die Argumentation - das Fahrzeug jederzeit einsatzbereit gewesen wäre und dem Kläger in keiner Weise ein Nachteil entstanden sei. Letztlich kam das Gericht VW jetzt insofern entgegen, dass nicht wie gefordert der Neupreis von knapp 31.500 Euro berappt werden muss, da die gefahrenen Kilometer auf den Wert angerechnet werden.
Die Faustregel hierbei lautet, dass für die Lebenszeit eines Autos 300.000 Kilometer angesetzt werden. Sind mehr als 150.000 Kilometer gefahren, muss der Kläger hier von einer 50-prozentigen Abschreibung ausgehen. Insofern ist schwer zu sagen, mit welchen Schadenersatzzahlungen VW hier noch konfrontiert wird. Legt man aber einen Wert von 20.000 Euro für jedes der 60.000 Fahrzeuge zugrunde, dann stehen in Wolfsburg erneut 1,2 Milliarden Euro auf der Ausgabenseite.
Urteil hat große Tragweite
Aber das Urteil hat noch eine andere Bedeutung. Der in dem Fall behandelte Motor vom Typ EA 189 wurde von 2008 bis 2016 in mehreren Millionen Fahrzeugen des gesamten VW-Konzerns verbaut. So natürlich auch bei Audi, Skoda, Seat und Porsche. Aber auch für andere Hersteller könnte das Urteil noch an Relevanz gewinnen. Aktuell hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschaltvorrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand.
Sollte es am Ende als erwiesen gelten, dass auch BMW, Mercedes und Volvo Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen verbaut haben, dann geht es auch ihnen an den Kragen. Hinzu kommt, dass Tests ergeben haben sollen, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach dem verpflichtenden Software-Update nur bei bestimmten Temperaturen sauber arbeiten.
Sollten die Richter des EuGH diese Umstände als gegeben ansehen und dem in einem bald zu erwartenden Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeuge von einem Rückruf betroffen sein. Das wiederum dürfte mit einer Klagewelle einhergehen, denn sämtliche Halter von Dieselfahrzeugen könnten jetzt juristisch gegen den jeweiligen Hersteller vorgehen. Mit Blick auf das heutige BGH-Urteil wäre damit zu rechnen, dass Entschädigungen in Milliardenhöhe eingeklagt werden könnten.
Am Ende hat VW noch Glück im Unglück, denn das BGH-Urteil hat keinen Einfluss auf die Musterfeststellungsklage mehr, an der sich rund 260.000 Fahrer eines VW-Dieselfahrzeugs beteiligt hatten. Die wurde mit einem Vergleich beendet. Wer hier der Entschädigung in einer durchschnittlichen Höhe von 3167 Euro zugestimmt hatte, ist raus. Anders ist es für die, die sich dem Vergleich nicht angeschlossen haben. Die könnten jetzt in Form einer Einzelklage für sich das Urteil des BGH geltend machen.