BGH: VW muss deutschen Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen

Das Urteil verbessert schlagartig die Erfolgsaussichten für alle Volkswagen-Kunden, die immer noch für ihr Recht kämpfen - und um ihr Geld.

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Volkswagen hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine deutliche Niederlage erlitten. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben am Montag verkündet, dass VW seine Kunden mit der verbauten illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Somit steht fest: Der Konzern muss klagenden Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen. Die Kunden können ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen - sie müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Das Urteil gilt als entscheidende Weichenstellung für alle Diesel-Käufer, die immer noch für ihr Recht kämpfen - und um ihr Geld. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal.

Verhandelt wurde vor dem BGH der Fall von Kläger Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz. Seinen VW Sharan kaufte er 2014 von einem freien Händler, gebraucht, für knapp 31 500 Euro. Als im Herbst 2015 der Dieselskandal aufflog, fühlte er sich getäuscht. Auch in seinem Auto steckt ein Motor vom Typ EA189, dessen illegale Technik dafür sorgt, dass der Wagen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält und nicht auf der Straße. Hätte er das gewusst, hätte er den Sharan nie gekauft, sagte Gilbert.

Bundesweit gibt es viele Tausend ähnlich gelagerte Fälle, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Dass der BGH Gilbert nun Schadenersatz zugesprochen hat, verbessert die Erfolgsaussichten der anderen Kläger schlagartig - und sorgt endlich für Klarheit. Denn an den höchstrichterlichen Entscheidungen aus Karlsruhe orientieren sich alle Gerichte der unteren Instanzen. Bisher war die Frage, ob VW Schadenersatz schuldet, überall unterschiedlich beantwortet worden.

Nur wer selbst geklagt hat, kann nun profitieren

Trotz des BGH-Urteils bekommen nun jedoch längst nicht alle betroffenen Diesel-Käufer Schadenersatz. Nur wer selbst geklagt hat, kann überhaupt profitieren. Und Grundvoraussetzung ist auch hier, dass über die Klage noch nicht abschließend geurteilt wurde. Laut VW sind aktuell noch rund 60 000 Verfahren anhängig, also weder rechtskräftig entschieden noch per Vergleich beendet.

Mit dem kundenfreundlichen BGH-Urteil im Rücken können viele Kläger ihr Verfahren nun deutlich schneller zu einem Ende bringen. Ein eigenes Urteil ist aber nach wie vor notwendig. Weiterhin möglich wäre jedoch auch, dass VW sich mit weiteren Klägern auf einen Vergleich einigt, also ohne Urteil Geld zahlt.

Der BGH hat für Juli bereits die nächsten Verhandlungen angesetzt. Denn der Fall Gilbert ist zwar beispielhaft. Es gibt aber auch noch andere Konstellationen. Manche Kläger haben ihr Auto erst gekauft, als der Dieselskandal schon bekannt war. Manche haben nicht gegen VW, sondern gegen ihren Autohändler geklagt. Die einen haben das Software-Update aufspielen lassen, die anderen nicht. Wieder andere haben ihr Auto geleast und nicht gekauft. Und dann gibt es auch noch zahlreiche Klagen gegen andere Autohersteller - etwa gegen Daimler.