Wald bei Präg darf nach Felssturz nicht betreten werden

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Nach Felssturz bei Präg: Wegen Lebensgefahr verbietet das Landratsamt das Betreten der Waldflächen bei Präg. Wer sich nicht dran hält, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen.

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Dieser tonnenschwere Felsen hatte sich oberhalb der L149 bei Präg gelöst und war auf die Landesstraße gekracht. Die Sicherung eines zweiten lockeren Felsens gestaltet sich schwierig. Foto: Martin Klabund

Infolge des Felssturzes am 3. Mai auf die Landesstraße 149 zwischen Todtnau-Präg und Bernau besteht in diesem Gebiet weiterhin die Gefahr sich lösender Felsbrocken. Zum Schutz der Waldbesucher untersagt das Landratsamt Lörrach als untere Forstbehörde das Betreten der Waldfläche auf der Gemarkung Präg bis die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird.

Geldstrafen bis zu 10 000 Euro

Sowohl das Betreten und Befahren der Waldwege, als auch das Betreten der Fläche abseits der Wege ist in dem Sperrgebiet nicht gestattet, teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro rechnen.