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© Paul Needham / www.paulneedham.de | Bild: Paul Needham

Corona-Regeln für Fitnessstudio und Sportstätten: Ab 2. Juni darf wieder trainiert werden!

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Nach über zwei Monaten "Corona-Pause" darf in Fitnessstudios in Baden-Württemberg wieder trainiert werden. Für das Training gelten jedoch besondere Vorschriften: Umkleiden bleiben geschlossen, auf intensiveren Ausdauersport muss verzichtet werden und die Besucher müssen die Geräte nach jeder Übung desinfizieren.

Während nicht nur der Einzelhandel, sondern auch Museen und Zoos schon seit Wochen wieder Besucher empfangen, mussten "Fitness-Freunde" in Baden-Württemberg weiter ausharren. Doch das Warten hat ein Ende: Ab Dienstag, 2. Juni, dürfen alle öffentlichen und privaten Sportstätten unter Auflagen wieder öffnen. Darunter auch Fitnessstudios, Tanz- oder Yogaschulen. 

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© Paul Needham / www.paulneedham.de | Bild: Paul Needham

Für den Besuch der Studios gelten ab dem Tag der Eröffnung besondere Regeln. Wer trainieren möchte, muss sich vor dem Eintritt bereits umgezogen haben, denn Umkleiden, Duschen und Wellnessbereiche bleiben geschlossen. Einzige Ausnahme bilden die Toiletten - doch hier sind Warteschlangen vorprogrammiert: Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, müssen sie zeitlich versetzt betreten werden. 

Die Studios selbst müssen dafür sorgen, dass ausreichende Gelegenheiten zum Händewaschen oder Desinfizieren bereitstehen und regelmäßig gelüftet wird. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass sich die Gäste an Ein- und Ausgang nicht zu nahe kommen.

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© Paul Needham / www.paulneedham.de | Bild: Paul Needham

Im Fitnessstudio selbst werden die Besucher beaufsichtigt: "Der Betreiber hat für jede Trainings- und Übungsmaßnahme eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist", schreibt es die Corona-Verordnung des Kultusministeriums vor. 

1. Allgemeine Vorschriften für das Training

2. Das gilt für Training ohne feste Geräte

3. Das gilt für Training an festen Geräten

4. Diese Daten der Besucher werden erfasst

In manchen Fitnessstudios werden die Daten des Besuches automatisch erhoben, beispielsweise, wenn der Gast die Räume über eine Schranke mit Hilfe einer Mitgliedskarte betritt. Andere Betreiber müssen die Daten der Gäste separat erheben. Festgestellt werden muss:

Wer seine Daten nicht preisgibt, darf nicht trainieren. Die Angaben sind vom Betreiber vier Wochen nach der Erhebung zu löschen.