Corona-Regeln für Fitnessstudio und Sportstätten: Ab 2. Juni darf wieder trainiert werden!
by Lena KubeNach über zwei Monaten "Corona-Pause" darf in Fitnessstudios in Baden-Württemberg wieder trainiert werden. Für das Training gelten jedoch besondere Vorschriften: Umkleiden bleiben geschlossen, auf intensiveren Ausdauersport muss verzichtet werden und die Besucher müssen die Geräte nach jeder Übung desinfizieren.
Während nicht nur der Einzelhandel, sondern auch Museen und Zoos schon seit Wochen wieder Besucher empfangen, mussten "Fitness-Freunde" in Baden-Württemberg weiter ausharren. Doch das Warten hat ein Ende: Ab Dienstag, 2. Juni, dürfen alle öffentlichen und privaten Sportstätten unter Auflagen wieder öffnen. Darunter auch Fitnessstudios, Tanz- oder Yogaschulen.
Für den Besuch der Studios gelten ab dem Tag der Eröffnung besondere Regeln. Wer trainieren möchte, muss sich vor dem Eintritt bereits umgezogen haben, denn Umkleiden, Duschen und Wellnessbereiche bleiben geschlossen. Einzige Ausnahme bilden die Toiletten - doch hier sind Warteschlangen vorprogrammiert: Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, müssen sie zeitlich versetzt betreten werden.
Die Studios selbst müssen dafür sorgen, dass ausreichende Gelegenheiten zum Händewaschen oder Desinfizieren bereitstehen und regelmäßig gelüftet wird. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass sich die Gäste an Ein- und Ausgang nicht zu nahe kommen.
Im Fitnessstudio selbst werden die Besucher beaufsichtigt: "Der Betreiber hat für jede Trainings- und Übungsmaßnahme eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist", schreibt es die Corona-Verordnung des Kultusministeriums vor.
1. Allgemeine Vorschriften für das Training
- Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ausnahmen gelten - wie im öffentlichen Raum - für enge Verwandte und Mitglieder des eigenen Haushaltes.
- hochintensive Ausdauerbelastungen sind innerhalb des Studios untersagt.
2. Das gilt für Training ohne feste Geräte
- Trainingseinheiten, bei denen der Raum durchquert werden muss, dürfen ausschließlich alleine oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen. Dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
3. Das gilt für Training an festen Geräten
- Beim Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten muss pro Person eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen.
- die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden.
4. Diese Daten der Besucher werden erfasst
In manchen Fitnessstudios werden die Daten des Besuches automatisch erhoben, beispielsweise, wenn der Gast die Räume über eine Schranke mit Hilfe einer Mitgliedskarte betritt. Andere Betreiber müssen die Daten der Gäste separat erheben. Festgestellt werden muss:
- Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers
- Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs
- Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.
Wer seine Daten nicht preisgibt, darf nicht trainieren. Die Angaben sind vom Betreiber vier Wochen nach der Erhebung zu löschen.