Reisen durch Dänemark wieder möglich

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Langsam lockert Dänemark die Corona-Einreisebeschränkung: Seit Montag ist etwa der Transitverkehr wieder erlaubt. Das teilte das dänische Generalkonsulat Flensburg in den sozialen Netzwerken mit. Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland oder anderen nordischen Ländern dürfen demnach wieder durch Dänemark fahren, wenn sie etwa Urlaub in Schweden oder auf Sylt machen wollen. Das gilt ab sofort als "anerkennungswürdiger Grund" für die Einreise, der bei Kontrollen belegt werden muss. Ohne eine solche Begründung ist für die meisten Menschen die Grenze geschlossen. NDR.de hat zusammengestellt, welche Ausnahmen von der Grenzschließung es noch gibt.

Wer derzeit die dänische Grenze überqueren darf

Neu seit 25. Mai

Voraussetzung bei allen Lockerungen vom 25. Mai: fester Wohnsitz in Deutschland, Schweden, Norwegen und Island.

Weitere Ausnahmen

Öffnung für Ferienhaus-Mieter in Aussicht gestellt

Wie es um die Öffnung für Dänemark-Touristen steht, darüber will die dänische Regierung bis spätestens 29. Mai entscheiden. Mitte Mai hatte die dänische Regierungschefin Mette Frederiksen in einer Fernsehdebatte in Aussicht gestellt, die Einreise für Touristen bei Vorlage eines Ferienhaus-Mietvertrags in einer nächsten Phase der Grenzöffnung zu erlauben - der Zeitpunkt allerdings blieb unklar.

Dänemark erlaubt Transit-Verkehr
Seit Montag dürfen Urlauber auf dem Weg nach Norwegen oder Schweden wieder durch Dänemark fahren. Auch Reisen mit der Fähre nach Sylt sind demnach wieder möglich.NDR 1 Welle Nord - Nachrichten für Schleswig-Holstein - 25.05.2020 09:30 Uhr Autor/in: Anja Seligmann

Grenzkontrollen von Deutschland nach Dänemark vorerst bis 15. Juni

Deutschland hat die Grenzkontrollen vorerst bis zum 15. Juni verlängert. Neben der Einreisen für Deutsche, Personen mit Aufenthaltstitel für Deutschland, Berufspendler und für den Warenverkehr wurde die Liste der triftigen Einreise-Gründe erweitert: Lebenspartner und Verwandte können besucht werden, auch kleine Familienfeiern zählen dazu. Die Dänen sollten dazu eine schriftliche Erklärung dabei haben. Auch Land- und Forstwirte sowie die Jäger stehen auf der Liste.

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