Dieselskandal: VW muss Autobesitzern Schadenersatz zahlen
euronews_icons_loading
Volkswagen muss den Besitzern von vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern Schadenersatz zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte, dass VW mit der illegalen Abschalteinrichtung Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.
Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückerstattet haben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, entschied der BGH.
Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das einem VW-Sharan-Käufer nicht den vollen Kaufpreis erstatten wollte. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte in der Urteilsbegründung:
"Der Kläger (H. Gilbert) kann also von der Beklagten (VW) Erstattung des für sein Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen. Er muss sich aber den im Gebrauch des Fahrzeugs liegenden Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen.
Die Revision des Klägers, mit der er die vollständige Erstattung des Kaufpreises ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung erreichen wollte, hatte in soweit keinen Erfolg."
Hintergrund ist der Sharan 2.0 TDI match, den Herbert Gilbert 2014 gebraucht gekauft hat - für 31.490 Euro brutto. Wegen der unzulässigen Abgastechnik, die, wie sich im Herbst 2015 herausstellte, dafür sorgt, dass das Fahrzeug die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhält, wollte der VW-Fahrer sein Geld zurück.
Nur wer selbst geklagt hat, kann überhaupt profitieren. Und Grundvoraussetzung ist auch hier, dass über die Klage noch nicht abschließend geurteilt wurde. Laut VW sind aktuell noch rund 60 000 Verfahren anhängig, also weder rechtskräftig entschieden noch per Vergleich beendet.
Der Konzern hatte bei der Ablehnung von finanziellen Ansprüchen stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.
Hier können Sie das gesamte Urteil im Video anschauen.