VW muss Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen
Deutscher Bundesgerichtshof lässt Autokonzern für die Täuschung von Käufern einstehen. VW bietet den Geschädigten Einmalzahlungen an.
by WZ OnlineAuto kann retour gehen, heißt es jetzt für jene Käufer manipulierter Dieselautos, die sich Hoffnungen auf einen schadstoff-armen Pkw gemacht haben. Die Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal. Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen.
Die obersten deutschen Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung (Az. VI ZR 252/19) ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Volkswagen will nach dem Urteil des BGH Besitzern manipulierter Dieselautos eine Einmalzahlung zur Beilegung ihrer Klagen anbieten. Das sei eine pragmatische und einfache Lösung, teilte Volkswagen am Montag mit. Die Höhe der Zahlungen hänge vom Einzelfall ab.
Diesel-Skandal flog 2015 auf
Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxidemissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.
Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.
Der BGH wies mit seinem Grundsatzurteil die Revision des Dieselkäufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück. Das gibt die Linie für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt.
Nach VW-Angaben sind deutschlandweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Auch in Österreich sind zahlreiche Gerichte mit dem Abgasskandal beschäftigt.
Urteil ist wichtige Weichenstellung
Das deutsche BGH-Urteil ist für viele Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch einige Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Dieselfällen angesetzt, weitere sollen folgen.
Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Dieselbesitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr. An dem Vergleich konnten nur Deutsche teilnehmen, Österreicher waren ausgeschlossen.
Das BGH-Urteil hilft auch österreichischen Betroffenen, so der Anwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den BGH-Fall verantwortlich ist. Seit heute können Österreicher in Braunschweig gegen VW vorgehen, so die Kanzlei in einem schriftlichen Statement zur APA. Grundsätzlich sei dies seit Beginn des Abgasskandals möglich, da Österreicher im Falle eines Betrugs auch am Gerichtsstand des Betrügers - bei Volkswagen ist dies Braunschweig - klagen könnten. "Zuvor hat dieser Schritt jedoch keinen Sinn ergeben, weil die Braunschweiger Gerichte bis heute kein einziges Urteil gegen den Konzern in dieser Sache gefällt haben", so Goldenstein. Über die Hintergründe lasse sich nur vermuten.
"Von nun an werden die Richter der Auffassung des BGH auch bei österreichischen Klägern folgen und die Entschädigungszahlung gemäß des Urteils gewähren müssen. Die Klagen werden entsprechend schnell von Erfolg gekrönt sein", so der Anwalt.
In Österreich zu klagen, hält der deutsche Rechtsvertreter hingegen für nicht so erfolgsversprechend, da es bis zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung hierzulande noch lange dauern werde. Österreicher hätten gegenüber deutschen Verbrauchern sogar einen entscheidenden Vorteil: die Verjährungsfrist. In Deutschland sei nicht abschließend geklärt, für Österreicher betrage sie bei sittenwidriger Täuschung ganze 30 Jahre - auch vor deutschen Gerichten. "Das hat zur Folge, dass kein berechtigter Fall aufgrund von Verjährung erfolglos bleiben wird."
Österreicher sollten dennoch mit ihrer Klage nicht zu lange warten, denn je länger die Betroffenen ihr Autos nutzen, desto geringer fällt die Entschädigung aus, so Goldenstein. "Für die jeweilige Laufleistung des Pkw wird nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt."
Goldenstein vertritt in der Causa VW-Skandal mehr als 21.000 Mandanten. Wie er warb auch der heimische Verbraucherschützer Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV) am Montag erneut für Klagen in Deutschland. "Man kann da einige tausend Euro Schadenersatz erlangen", so Kolba, dessen Verein gemeinsam mit einem Prozessfinanzierer Individualklagen in Deutschland anbietet. Die Klagen kosten nichts und bergen kein Risiko, im Erfolgsfall bekommt der Prozessfinanzierer 35 Prozent des erstrittenen Betrags. "Jetzt können sich die österreichischen Geschädigten an VW revanchieren", da der Konzern Österreichern und Südtirolern im Rahmen der Musterfeststellungsklage keinen Vergleich angeboten hat, so Kolba in einer Aussendung. (apa, reuters)