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Bild: dpa/Britta Pedersen
Landesverfassungsgericht

CDU und FDP haben Klage gegen Mietendeckel eingereicht

Das Berliner Mietendeckel-Gesetz beschäftigt bald das Verfassungsgericht des Landes. Am Montag haben die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, wie zuvor angekündigt, eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof in Berlin gegen das bundesweit einmalige Gesetz eingereicht.

Der Mietendeckel gilt als eines der wichtigsten Projekte des rot-rot-grünen Senats in der laufenden Wahlperiode. "Mit der von uns eingereichten Verfassungsklage werden wir die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter endlich wiederherstellen", teilte Berlins FDP-Fraktionsvorsitzender Sebastian Czaja am Montag dazu mit.

Berliner Klage "weitgehender" als jene beim Bundesverfassungsgericht

FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten schon am 6. Mai eine Verfassungsklage in Karlsruhe auf den Weg gebracht. Die Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof sei weitgehender als die vor dem Bundesverfassungsgericht, erklärte Czaja. Sie greife weitere Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf. "Darüber hinaus sehen wir inhaltliche Fehler. Das muss der Berliner Verfassungsgerichtshof klarstellen", verlangte der FDP-Fraktionschef. Unter anderem sei das Mietendeckel-Gesetz ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit.

Der auf fünf Jahre befristete Mietendeckel, der den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen soll, gilt seit dem 23. Februar. Seitdem sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie um bis zu 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wiedervermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23. November sollen Mieter überhöhte Bestandsmieten senken können.

Sendung: Inforadio, 25.05.2020, 8:20 Uhr