Datenschutz in Bayern: Rentner knipst Hüpfburg, wird als Sexualgefährder erfasst
Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri musste bei der Polizei intervenieren, nachdem diese Daten über einen 78-Jährigen nicht löschen wollte.
by Stefan Krempl"Es begann harmlos mit den Tücken der modernen Technik und endete für einen 78-jährigen Rentner mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung, einer Speichelabgabe für eine DNA-Analyse und der polizeilich gespeicherten Einschätzung, er könne sexuelle Interessen gegenüber Kindern haben." Mit diesen Worten fasst der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri einen speziellen Fall fehlgeleiteter Strafverfolgung in seinem Tätigkeitsbericht 2019 zusammen.
In die Bredouille brachte den Betroffenen laut dem am Montag veröffentlichten Dokument, dass er an einem belebten Spielplatz mit seinem Handy eine Hüpfburg fotografieren und das Bild später seinem Enkel zeigen wollte. Dabei erregte er offenbar Aufsehen und verstrickte sich anschließend nach Auffassung empörter Eltern in Widersprüche, was seine Motivlage anging.
Mundhöhlenabstrich für DNA-Probe
Eine verständigte Streifenbesatzung stellte die Identität des Senioren fest, befragte ihn, stellte dessen Mobiltelefon sicher und behandelte ihn im Anschluss daran zur "Abwehr einer konkreten Gefahr" erkennungsdienstlich. Dabei führten die Beamten auch einen Mundhöhlenabstrich durch, um ein DNA-Identifizierungsmuster festzustellen. Schon die dabei dem Bürger ausgehändigte Rechtsbelehrung habe aber auf eine "nicht zutreffende Rechtsgrundlage nach der Strafprozessordnung" verwiesen, erklärt Petri.
Die Ordnungshüter verfügten nach dem umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) zwar prinzipiell über die weitgehende Befugnis, "insbesondere Finger- und Handflächenabdrucke eines Betroffenen abzunehmen sowie Lichtbilder, Messungen und eine Personenbeschreibung" zu erstellen. Diese greife aber nur, um eine unbekannte oder zweifelhafte Identität aufzuklären, eine Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut abzuwehren oder Straftaten vorzubeugen, "sofern vom Verdächtigen eine Wiederholungsgefahr ausgeht".
Speicherungen zur "polizeilichen Gefahrenabwehr"
Die Polizei dürfe zudem unter ähnlichen Voraussetzungen Körperzellen Verdächtiger entnehmen und eine DNA-Analyse durchführen, schreibt der Kontrolleur. "Doch all diese Voraussetzungen trafen auf den hier kontrollierten Rentner nicht zu, insbesondere ging von ihm keine 'konkrete Gefahr' aus." Ein strafrechtlicher Tatvorwurf sei gar nicht erhoben worden, belastende Vorerkenntnisse hätten nicht vorgelegen. Trotzdem habe der Hobby-Fotograf erst mehrere Stunden nach dem eigentlichen Geschehen nach einer "eindringlichen Ansprache" die Polizeidienststelle wieder verlassen dürfen.
Doch damit nicht genug: Die über den Rentner gewonnenen Informationen gaben die Vollzugsdiener an ein für Sexualdelikte zuständiges Kommissariat weiter. Obwohl die dortigen Ermittler zu dem Schluss gekommen seien, dass keine Hinweise auf eine sexuelle Motivation des Betroffenen vorlagen, zog der Vorfall laut dem Bericht "auf Landes- und sogar Bundesebene zahlreiche Speicherungen zur 'polizeilichen Gefahrenabwehr' nach sich".
Auskunfts- und Löschungsantrag abgelehnt
Das sichergestellte Smartphone erhielt der Rentner rund einen Monat später wieder. Mit seinem Einverständnis war darauf eine Videosequenz gelöscht worden, obwohl Petri zufolge "weder rechtlich problematische Daten noch Aufnahmen der besagten Kinder von der Hüpfburg darauf erkennbar waren". Als der betagte Verdächtige später einen Auskunfts- und Löschungsantrag an das Bayerische Landeskriminalamt sandte, lehnte dieses das Begehr im Kern ab.
Die Behörde begründete dies mit der konkreten Gefahr, dass er weitere Hemmschwellen abbauen und aus einer sexuellen Motivation heraus Kinder fotografieren werde. Petri widersprach dieser Einschätzung nach eigenen Angaben "entschieden", nachdem ihn der Betroffene um Hilfe gebeten habe. Er habe gegenüber der Polizei klargestellt, "dass eine erste Abklärung des Sachverhalts geboten war, um die Rechte der Kinder auf dem Spielplatz zu wahren".
Polizei hätte Bewertung ändern müssen
Als sich jedoch frühzeitig herausgestellt habe, dass der Rentner "keine gezielten Aufnahmen von Kindern gefertigt hatte und auch sonst nichts auf eine sexuelle Motivation" hingedeutet habe, "hätte die Polizei die Situation allerdings sofort neu bewerten müssen". Seinem Appell, "die gespeicherten personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen und die zu dem Betroffenen geführten Akten zu vernichten, wurde schließlich im vollen Umfang Folge geleistet", berichtet der Leiter der Aufsichtsinstanz.
Nur dieser "zuletzt konsequente Kurswechsel" habe ihn "von einer Beanstandung absehen" lassen. Zudem musste Petri ein Polizeipräsidium daran erinnern, dass die Ermittler Daten aus polizeilichen Informationssystemen prinzipiell von sich aus spätestens dann löschen müssten, wenn eine Speicherung nicht mehr erforderlich sei. Ein Antrag einer möglicherweise betroffenen Person sei dafür nicht nötig.
Mehr Datenpannen in Kliniken
Positiv hob Petri in seinem Bericht hervor, dass die Polizei ihre neue, im PAG verankerte Kompetenz, "räumlich getrennte Speichermedien" in der Cloud zur Gefahrenabwehr zu durchsuchen, erst einmal angewendet habe. Bei dieser Operation seien keine personenbezogenen Informationen gewonnen worden. Schwerpunkte des Berichts zum technischen und organisatorischen Datenschutz bilden Hinweise zu den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI) und Angriffe durch Schadsoftware wie Emotet. Petri betont dabei, dass das Sichern der Privatsphäre "eine zentrale Voraussetzung für eine menschenfreundliche KI" sei. Für die Aufsicht dürften so zunächst etwa Scoring-Systeme, medizinische Diagnosehilfen und das autonome Fahren relevant werden. Besorgt zeigt sich der Petri unter anderem, weil die Zahl der bekannten Datenpannen in Kliniken deutlich zugenommen habe.
(axk)