Die Beschlussvorlage im Wortlaut
Corona-Beschränkungen bis 5. Juli: Das plant die Bundesregierung
by n-tv NACHRICHTENDie Bundesregierung setzt weiter auf Kontaktbeschränkungen, leitet aber zugleich eine Rückkehr zur Normalität ein. Das geht aus der Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Runde der Staatskanzleichefs der Länder hervor, die ntv vorliegt. Sie wurde im Laufe des Vormittages noch einmal modifiziert. ntv.de dokumentiert die aktuelle Fassung im Wortlaut.
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Beschlussvorschlag BUND neu
TOP 1: Kontaktbeschränkungen
Die Zahl der SARS-CoV2-Neuinfektionen in Deutschland ist auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau. Dieser Erfolg beruht wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt worden sind.
Das Virus ist aber weiterhin da und breitet sich ohne solche Maßnahmen sehr schnell aus – das war vor den Beschränkungen Mitte März in Deutschland sowie in vielen anderen Staaten eindrücklich zu sehen und zeigt sich auch jetzt durch lokale Ausbrüche in Einrichtungen oder bei Zusammenkünften.
Deshalb ist es gerade angesichts der schrittweisen Öffnung aller Lebensbereiche und damit verbundenen Zunahme an Kontakten wesentlich, dass die Abstands- und Hygieneregeln so lange in das Alltagsleben integriert bleiben, wie die Pandemie nicht durch einen Impfstoff oder ein Heilmittel überwunden ist.
Für die Wirtschaft sowie die unterschiedlichsten öffentlichen Bereiche wie zum Beispiel Sport, Kultur oder Verkehr haben Bund und Länder Abstands- und Hygienekonzepte mit den jeweiligen Betroffenen abgestimmt und diese werden mit den Öffnungen umgesetzt. Für den privaten Bereich gelten die verbindlichen Kontaktbeschränkungen, die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Staats- und Senatskanzleien zunächst bis 5. Juni vereinbart und durch Verordnungen oder Allgemeinverfügungen der Länder umgesetzt wurden.
Vor diesem Hintergrund beschließen der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder:
1. Um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus zu verhindern und sich individuell vor einer Infektion zu schützen, bleibt es weiterhin entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen.
2. Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die verbindlichen Kontaktbeschränkungen bis 5. Juli mit folgenden neuen Regeln fortgeschrieben:
- a. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestattet werden. Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und der Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Das gilt insbesondere für Kinder, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent umgesetzt werden. Veranstaltungen und Versammlungen, für die eigens ein Hygienekonzept umgesetzt wird, sind davon getrennt zu betrachten.
- b. Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sind die Hygiene- und Abstandsregeln umzusetzen, sowie die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel zu bemessen und für ausreichend Belüftung zu sorgen. Die Zahl der Personen ist ebenfalls auf höchstens 10 oder die Angehörigen zweier Hausstände zu beschränken. Wo die Möglichkeit besteht, sollten die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht.
3. Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert, sollen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.
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