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Gladbachs Spieler reklamieren bei Schiedsrichter Sören Storks seine Elfmeterentscheidung.© imago/Maik Hoelter/Team2sportphoto

Schiedsrichter-Kolumne zum 27. Spieltag: Warum sich Gladbach zu Unrecht erregte

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Auch am zweiten Geisterspieltag hatten die Unparteiischen fast überall ihre Ruhe. In Mönchengladbach allerdings gab es Ärger um einen Elfmeter, der eigentlich klar war – wenn da nicht ein ungeschriebenes Gesetz wäre.

Im "Aktuellen Sportstudio" hat Deniz Aytekin am Samstag deutlich gemacht, dass Geisterspiele auch für die Unparteiischen etwas ganz anderes sind, als in gut gefüllten Stadien zu pfeifen.

"Mir hat dieses Gepusht-Werden komplett gefehlt", sagte der Fifa-Schiedsrichter, der vor einer Woche das Lokalduell zwischen Borussia Dortmund und Schalke 04 geleitet hatte. "Plötzlich fehlen diese Emotionen."

Das sei für die Unparteiischen "genauso elementar, weil auch wir letztendlich diese Leidenschaft leben." Die Folgen davon seien auch körperlich spürbar gewesen, betonte Aytekin: "Ich hatte beim Derby Pulswerte, die extrem niedrig waren im Vergleich zu den Spielen mit Zuschauern."

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Ohne Publikum ist der Druck auf die Schiedsrichter geringer, zumal vor leeren Rängen – zumindest bislang – weniger gegen Entscheidungen protestiert und reklamiert wird.

Kein Vergehen im Leverkusener Strafraum

Es gibt allerdings Ausnahmen. Insbesondere Aytekins Kollege Sören Storks dürfte am Samstagnachmittag in der Partie zwischen Borussia Mönchengladbach und Bayer 04 Leverkusen (1:3) vorübergehend eine deutlich erhöhte Herzfrequenz gehabt haben.

In der 55. Minute entschied er nämlich beim Stand von 1:1 auf Strafstoss für die Gäste, nachdem er es Sekunden zuvor auf der anderen Seite nicht getan hatte. Und das liess die Hausherren zornig werden.

Dabei hatte Storks nichts falsch gemacht. Zwar hatte Aleksandar Dragović seinen linken Arm sanft um die Hüfte des Gladbachers Marcus Thuram gelegt und ihn damit bei dessen Torschuss aus zehn Metern ein wenig beeinträchtigt. Für den Leverkusener Schlussmann Lukáš Hrádecký war es dadurch einfacher, den Ball abzuwehren.

Aber ein klares, elfmeterreifes Foul war das nicht, nur sehr kleinliche Unparteiische hätten in dieser Situation einen Strafstoss gegeben. Trotzdem wünscht man sich als Referee nichts weniger, als gleich danach auf der anderen Seite die nächste schwierige Strafraumsituation beurteilen zu müssen – und anders zu entscheiden.

Denn jeder Schiedsrichter weiss: Das bringt Ärger, da kann die Entscheidung noch so richtig sein. In diesem Fall kamen für Sören Storks zwei Faktoren erschwerend hinzu: ein ungeschriebenes Gesetz – und sein Video-Assistent.

Ein Agreement, das den Regeln eigentlich entgegensteht

Geschehen war dies: Der direkte Gegenzug der Leverkusener endete im Mönchengladbacher Strafraum mit einem Torschuss von Karim Bellarabi. Mit einem Tackling versuchte Nico Elvedi, diesen Abschluss zu verhindern, doch er kam zu spät.

Sein Glück dabei: Der Ball ging klar am Tor vorbei. Sein Pech dagegen: Er traf im Rutschen Bellarabis Schussbein und brachte dadurch den Stürmer der Gäste zu Fall. Da hatte der Ball die Torauslinie noch nicht überschritten, das heisst: Er war im Spielfeld.

Dass Referee Storks auf Strafstoss erkannte, war deshalb völlig korrekt, denn alle Voraussetzungen für einen Elfmeter waren klar erfüllt. Trotzdem reagierte so mancher irritiert, nicht nur auf Gladbacher Seite.

Denn gab es da nicht das stillschweigende, allgemein akzeptierte Agreement, dass auf einen Strafstosspfiff verzichtet wird, wenn es erst nach dem Torabschluss zum Foul kommt und der Ball anschliessend am Tor vorbeigeht?

Tatsächlich bleibt die Pfeife der Unparteiischen in einer solchen Situation häufig stumm. Der Grund dafür ist, dass der Torschuss des Spielers durch das Foul nicht beeinflusst wird.

Warum dann also einen Elfmeter geben? Welche Torchance sollte ein Strafstoss hier wiederherstellen? Sie wurde ja bereits ganz ohne unfaires Verhalten des Gegners vertan.

Ein Foul bleibt nun mal ein Foul

Allerdings legen die Fussballregeln unmissverständlich fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Foulspiel vorliegt. "Ein Vergehen mit Körperkontakt wird mit einem direkten Freistoss geahndet" und im Strafraum eben mit einem Strafstoss, heisst es lapidar in der Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen).

Zu diesen Vergehen zählen beispielsweise das Anspringen, Treten, Stossen, Schlagen, Beinstellen und auch das Tackling, bei dem nicht der Ball, sondern nur der Gegner getroffen wird.

Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Foul kurz nach einem Torschuss, der am Gehäuse des Gegners vorbeigeht, ungeahndet bleiben soll. Schliesslich bleibt es ein Foul, auch wenn viele nichts dagegen haben, dass die Referees in solchen Fällen oft nicht pfeifen.

Anders sieht es nur dann aus, wenn der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens nicht mehr innerhalb des Spielfelds war, sondern bereits eine Begrenzungslinie überschritten hatte. Dann kann es zwar noch eine persönliche Strafe geben, also eine Karte, aber weder einen Freistoss noch einen Strafstoss.

Überraschender Eingriff des Video-Assistenten

Etwas überraschend kam im Borussia-Park der Eingriff des Video-Assistenten, denn klar und offensichtlich falsch war die Elfmeterentscheidung nicht. Und selbst wenn Sören Storks geglaubt haben sollte, dass es bereits vor dem Schuss von Bellarabi zum Foulspiel kam, hätte das an der Sachlage nichts geändert.

Folgerichtig blieb der Schiedsrichter nach dem Gang in die Review Area am Spielfeldrand dann auch bei seiner Entscheidung.

Der eine oder andere Gladbacher wird sich gleichwohl an den 18. Spieltag der Saison 2017/18 erinnert haben, als die Borussia beim 1. FC Köln spielte und sich eine ganz ähnliche Szene ereignete – allerdings auf der anderen Seite und mit anderem Ausgang.

Damals wurde Jonas Hofmann kurz nach seinem Abschluss von Jorge Meré im Kölner Strafraum gefoult, doch der Unparteiische Felix Zwayer pfiff nicht und blieb auch nach dem Betrachten der Bilder am Spielfeldrand dabei.

Vielleicht wäre eine klare Ansage der sportlichen Leitung der Bundesliga-Referees zur Frage der Regelpraxis in solchen Situationen sinnvoll. Selbst, wenn die Sachlage regeltechnisch eigentlich eindeutig ist.

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