Tests zur Einhaltung von Disziplin

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Die Berichte über Ausgangseinschränkungen und Hürden in Salzburgs Heimen reißen nicht ab. Die Bewohnervertretung bleibt am Ball und macht auf die fehlende Rechtsgrundlage bei Einschränkungen aufmerksam. Die Seniorenheime reagieren weiter zögerlich (vgl. SN, 20. Mai).

Stadträtin Hagenauer bestätigt, dass die Bewohner/-innen "natürlich" hinausdürfen, aber nicht mehr ungehindert hinein. Der Ausgang für Bewohner/-innen von Seniorenheimen, aber auch für Bewohner/-innen von Einrichtungen der Behindertenhilfe, war durch Covid-19-Gesetze und -Verordnungen grundsätzlich nicht beschränkt. Wie für alle anderen Menschen waren die allgemeinen Ausgangseinschränkungen anzuwenden. Diese wurden - sicher aus Sorge - etwas weiter ausgelegt und die Einrichtungen zugemacht, wie auch Berichte der Volksanwaltschaft bestätigen.
In Salzburgs Seniorenwohnhäusern und auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe darf die Bewohnerin/der Bewohner nach einem Spaziergang, nach einem Wochenendaufenthalt bei der Familie, nach der Einkaufsfahrt für notwendige Kleidung nicht ungehindert in ihre/seine Wohneinheit zurück. Es wird ein Test eingefordert und bis zum Vorliegen des negativen Coronaergebnisses wird Isolierung angeordnet. Die Lesart der Einrichtungen deckt sich nicht mit den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums, das die sogenannten PCR-Tests nur bei klaren Krankheitssymptomen empfiehlt. Von Vorsorgetests wird sogar abgeraten. Daher muss vermutet werden, dass die geforderten Coronatests nach einem "Ausgang" der Bewohner/-innen mehr der Aufrechterhaltung der Vorsorgedisziplin dienen und weniger der Epidemieeindämmung. Also weg mit diesen Hürden und den fachlich nicht notwendigen Coronatests!

Mag. Norbert Krammer, VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung, 5020 Salzburg