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Rund 115.000 Beamten stehen vermutlich Nachzahlungen zu.© APAWeb/Hans Klaus Techt

Langer Weg zur Gehaltsnachzahlung für Beamte

Auszahlungen sollen heuer in der zweiten Hälfte beginnen. Unmut bei der Polizei wächst. Bis 2023 rechnet das Finanzministerium nach EU-Gerichtsurteil mit 420 Millionen Euro an Kosten.

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Es geht um viel Geld. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs winkt weit mehr als hunderttausend Bediensteten des Bundes, Pflichtschullehrern sowie Beamten bei Post, Postbus und Telekom wegen der nachträglichen Neuberechnung des Vorrückungsstichtages eine Gehaltsnachzahlung. Den entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat im Juni 2019 gefasst.

Allein im Bundesbudget sind dafür bis 2023 Zusatzkosten von 420 Millionen Euro zu erwarten. Allerdings wächst die Unzufriedenheit wegen des langen Wartens auf die Auszahlungen. In dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministerium von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) wird damit gerechnet, dass die Umsetzung zwei bis drei Jahre dauern wird. Den Gewerkschaftsvertretern der Polizei ist wegen ausbleibender Nachzahlungen der Kragen geplatzt. Allein bei der Exekutive sind mehr als 25.000 Beamte tätig. Daher wird jetzt Druck auf Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wegen einer rascheren Auszahlung gemacht. Die "Wiener Zeitung" gibt Antworten, wie es weitergeht.

Wie viele Bedienstete sind betroffen?

Laut dem Beamtenministerium sind aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rund 170.000 Einzelfälle zu überprüfen: "Wir gehen weiterhin davon aus, dass es dabei in rund 115.000 Fällen zu Nachzahlungen kommen wird", heißt es aus dem Ministerium. Der Finanzminister der Übergangsregierung, Eduard Müller, hat angekündigt, die Neueinstufung für aktive Bedienstete werde von den Dienstbehörden von Amts wegen vorgenommen.

Wie läuft der Prozess rund um die Auszahlungen ab?

In jedem einzelnen Fall sind laut Beamtenministerium umfangreiche Erhebungen und ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren durchzuführen. Die Fälle werden aus Effizienz- und Qualitätsgründen nicht einzeln nacheinander abgearbeitet, sondern gleichzeitig nach festgelegten Prozessschritten.

In den ersten drei Monaten nach Beschluss der Reform wurden IT-Tools entwickelt, welche die Sachbearbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen sollen und größtmögliche Automatisation gewährleisten. Es wurden Hilfsmaterialien erstellt und hunderte Sachbearbeiter rechtlich und technisch geschult. Es handelt sich um eine komplexe Materie, die auf 170.000 Fälle mit individuellen Laufbahnen angewendet werden muss.

Seit Oktober 2019 sind die Dienstbehörden vor allem damit befasst, die relevanten Informationen aus den teils Jahrzehnte alten Personalakten herauszusuchen, zu digitalisieren, auszuwerten, aufzubereiten und den Betroffenen im Rahmen des Parteiengehörs zur Stellungnahme zu übermitteln. Im nächsten Schritt werden die Stellungnahmen ausgewertet und die Bescheide erstellt. Wenn diese in Rechtskraft erwachsen, werden die Bezüge für jeden Monat ab Mai 2016 überprüft - damit wird in den kommenden Wochen begonnen. Erst dann können allfällige Nachzahlung angewiesen werden. Es handelt sich um aufwendige Verwaltungsverfahren, die auch Fristenläufe vorsehen.

Wer ist für die verzögerte Auszahlung verantwortlich?

Die Umsetzung der Reform ist laut Beamtenministerium im Zeitplan, sodass die Bundesministerien planmäßig in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit den Auszahlungen beginnen können. Das Beamtenressort geht weiter davon aus, dass die vollständige Umsetzung dieses umfangreichen Vorhabens insgesamt zwei bis drei Jahre dauern wird.

Wie viel machen die Zahlungen aus?

Nach den Angaben des Finanzministeriums ist im Finanzrahmen 2020 bis 2023 mit insgesamt 420 Millionen Euro für die Nachzahlungen vorgesorgt. Für die Umsetzung des EuGH-Urteils bei Landes- und Gemeindebediensteten sind die Bundesländer zuständig.

Im Beamtenministerium heißt es, soweit man wisse, strebe die Stadt Wien für ihre Bediensteten eine Regelung nach Vorbild des Bundes an. Für die Landeslehrer (Pflichtschullehrer) gelten die bundesgesetzlichen Bestimmungen. Man unterstütze die Länder nach Möglichkeit bei der praktischen Umsetzung.