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Der Gewerkschaft FAU wird vor dem Arbeitsgericht in Halle recht gegeben, dass auch Minijobber Anspruch auf Urlaub erhalten.Foto: Günter Bauer
„Beschämend für Uno-Pizza"

Gewerkschaft siegt bei Streit um Urlaub für Minijobber

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Halle (Saale) - In einem Rechtsstreit hat die freie Gewerkschaft Allgemeines Syndikat Halle/Freie Arbeiterinne-Union (FAU) vor dem Arbeitsgericht Halle gegen den Pizzaservice „Uno-Pizza“ gewonnen. Danach muss das Unternehmen einem Minijobber Urlaub gewähren.

Kündigung bei Uno-Pizza aufgrund von Urlaubsantrag?

Wie die FAU mitteilt, erging ein Versäumnisurteil, da von Seiten des Unternehmens niemand erschienen war. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, dem das Unternehmen vor Kurzem noch gekündigt hatte. Auf Druck der Gewerkschaft, so Sprecher Alfred Metz, wurde die Kündigung zurückgezogen und der Mitarbeiter in eine andere Filiale versetzt.

Hintergrund, so Metz, war die Bitte des Mannes im März, Urlaub nehmen zu dürfen, da er Vater wurde. „Unmittelbar darauf war ihm aus betrieblichen Gründen gekündigt worden, mit der Begründung, es gäbe zu wenig Arbeit“, so der Gewerkschaftler. Nach seiner Versetzung beantragte der Minijobber erneut Urlaub. „Dies wurde ihm erneut aus betrieblichen Gründen verwehrt, dieses Mal weil man zu wenig Personal hätte“, sagt Metz. Stattdessen sei ihm von der Geschäftsleitung nahegelegt worden, selbst zu kündigen, wenn er für seine Familie da sein wolle.

Nicht das erste Mal, das die FAU gegen Uno-Pizza und weitere Pizzadienste in Halle klage

„Bezahlter Urlaub ist eine Selbstverständlichkeit und ein Recht, das allen Arbeitern zusteht,“ so Alfred Metz. Dass es erst eines gerichtlichen Urteils bedarf, damit der Minijobber für seine Familie da sein kann, sei beschämend für Uno-Pizza. Denn es sei auch nicht das erste Mal, das die FAU gegen Uno-Pizza und auch weitere Pizzadienste in Halle klage.

Auch habe die Gewerkschaft schon mit Demonstrationen auf Missstände wie zu geringer Lohn, ausstehende Lohnforderungen und bessere Hygienebedingungen im Rahmen der Corona-Krise aufmerksam gemacht. „Wir werden das Unternehmen auch in Zukunft daran erinnern, seine Pflichten gegenüber Angestellten genau zu nehmen“, versichert Alfred Metz. Eine MZ-Anfrage zu der Gerichtsentscheidung und den Vorwürfen hat Uno-Pizza am Freitag unbeantwortet gelassen. (mz)